Bei uns an der Schule lautet die Formulierung auch ".. derzeit mit Nicht genügend beurteilt werden müsste" oder so. Ob man statt dessen auch "... ein Nicht genügend im Jahreszeugnis im Bereich des Möglichen liegt" verwenden könnte, weiß ich nicht: Beide Formulierungen laufen de facto aber auf dasselbe hinaus.
Wie restriktiv oder exzessiv diese Mitteilung gehandhabt wird liegt wohl im Ermessen der einzelnen Lehrkraft. Während bei bereits vorliegenden negativen Leistungen alles klar ist, ist so eine Frühwarnung als Prognosemittel nicht wirklich tauglich. Ein keineswegs weit hergeholtes Fallbeispiel:
Schüler A hat im 1. Semester 4 (Schularbeitsnoten 4,5) und auf die 3. Schularbeit (von insgesamt 4) 4. In letzter Zeit keine/schlechte Hausübungen, Minus auf Stundenwiederholung. Die 4. Schularbeit ist Ende Mai. Danach ist mündliche Matura, bei der der Lehrer eingesetzt ist, danach fährt die Klasse auf Sportwoche. Viele KollegInnen, so denke ich, würden in so einem Fall prophylaktisch eine Frühwarnung aussprechen, obwohl kein Nicht genügend auf eine schriftliche Arbeit im 2. Semester vorliegt: Nach der letzten Schularbeit wäre es zu spät zu warnen.
Wer ist anderer Meinung?
K Forstner
----- Original Message -----
From: "Erich Neuwirth"
Cc:
Sent: Tuesday, May 13, 2003 12:23 PM
Subject: LF: Frage eines "Elter"
> Ich moechte die Praxis des "blauen Briefes"
> an verschiedenen Schulen erkunden.
> Wir haben vor wenigen Tagen einen Brief mit dem Hinweis bekommen, dass
> unsere Tochter in zwei Gegenstaenden derzeit mit nichtgenuegend
> beurteilt wird, und dass wir daher mit den Lehrern diese beiden
> Faecher einen Termin fuer ein Gespraech vereinbaren sollen.
>
> Unsere Tochter hat daraufhin mit der Lehrerin eines erwaehnten Faches
> gesprochen und insbesodere vereinbart, dass sie innerhalb der
> naechsten Woche ein Referat halten wird.
> Daraufhin hat die Lehrerin gesagt, dass das in Ordnung geht
> und dass wir nicht zu einem Gespraech kommen brauchen.
>
> Von anderen Lehrer-Bekannten habe ich dann erfahren,
> dass dieser Brief als "Sicherheitsmassnahme" verschickt wird und
> eigentlich bedeutet, dass negativer Jahreabschluss noch im Bereich des
> Moeglichen liegt.
>
> Das sagt aber der Text des Briefes nicht,
> der Text sagt schon klar un deutlich:
> derzeit waers ein nicht genuegend.
>
> Das war vor allem deswegen verblueffend,
> weil in beiden Fachern alle bisherigen Schularbeiten
> positiv waren.
>
> Mich interessiert, ob der Text dieses Briefes
> durch eine Verordnung oder eine andere
> Verfahrensvorschrift vorgegeben ist,
> oder ob die Schulen diesen Text selbst gestalten koennen.
>
> Wenn Freiraum bei der Textgestaltung besteht, bitte ich
> um Beispiele aus verschiedenen Schulen.
>
> Erich Neuwirth
--
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