Ich finde einen Artikel im FALTER ( http://www.falter.at/ ) "Wie viel von Margret Thatcher steckt in Wolfgang Schüssel?" sehr lesenswert. - Vielleicht auch ein Hinweis darauf, als Koll. Wallner vorgeschlagen hat, den Arbeitskampf mit Hilfe von Streikposten zu organisieren. Das britische Beispiel zeigt sehr deutlich, dass diese Vorgangsweise sehr rasch einen Meinungsumschwung in der Bevolkerung herbeiführen würde. Allein schon das Vorgehen der Salzburger (Walser) FCG-Postler war nicht unbedingt recht geschickt, man sieht es am Ergebnis. (Den Kollegen, die arbeiten wollen, die Autoschlüssel verstecken, das ist doch kindisch, oder?) Wenn, dann richtig. Überzeugungsarbeit leisten!

Günter Wittek



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "markus grass"
An: "lehrerforum"
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2003 07:26
Betreff: LF: Arbeitskampf bald verboten?


Liebe KollegInnen,

"Die Presse" ist gestern Abend nicht erschienen, weil - so teilte man auf Anfrage mit - die innenpolitische Redaktion folgenden Artikel unbedingt auf die erste Seite bringen wollte. Die Implikationen sind klar - mit der einstweiligen Verfügung gegen die Post-Betriebsräet [der FCG] wurde ein Präzendenzurteil gesprochen, das tendenziell gegen jeden Streik verwedent werden kann!

MkG
Markus Grass

14.05.2003 - Österreich

Politbombe: Arbeitsgericht verbietet Post-Blockaden

Betriebsstörungen sind auch im Arbeitskampf rechtswidrig - eine darauf abstellende gerichtliche Verfügung lässt die Arbeitnehmervertreter um ihre Handlungs-fähigkeit fürchten.

VON MICHAEL PRÜLLER

In einer spektakulären Einstweiligen Verfügung hat das Arbeits- und Sozialgericht Salzburg fünf Post-Betriebsräten ab sofort jegliche Störung des Betriebes der Post untersagt. Anlassfall war eine Lkw-Blockade des Salzburger Logistikzentrums der Post am 8. Mai - als Protest gegen die Spar- und Umstrukturierungspläne des Post-Managements.


Die Post hat, vertreten durch den Rechtsanwalt Bernhard Hainz (Sozietät CSM, Wien), eine Klage gegen die fünf beteiligten Gewerkschafter eingebracht, um deren Haftung für allfällige entstandene Schäden festzustellen. Außerdem begehrte die Post eine Einstweilige Verfügung gegen weitere derartige Aktionen, die der federführende Zentralbetriebsrat Manfred Wiedner in Interviews angekündigt hatte. Dass das Gericht eine solche Verfügung - zur "Abwehr drohenden unwiederbringlichen Schadens" - ausgesprochen hat, ist eine juristische
Sensation: Gerichtsentscheidungen in Streiksachen sind in Österreich äußerst selten.

Dementsprechend deutlich war die Reaktion Wiedners, dem die Entscheidung am Dienstag noch nicht vorlag: Er werde "alle Rechtsmittel ergreifen", sagte er der "Presse" - und erwarte, dass "die ganze Arbeitnehmerbewegung sich dagegen stellen wird". "Wenn das Schule macht, ist das ein Wahnsinn. Wir wären in unserer Handlungsfähigkeit so eingeschränkt, dass in unserem Land keine Arbeitnehmervertretung mehr möglich wäre."


Auch der Post-Anwalt Hainz verweist gegenüber der "Presse" auf die
Beispielswirkung: Wenn das Gericht schon Betriebsstörungen im Zusammenhang mit Aktionen gegen Unternehmensstrategien als nicht zulässig erachte, sei dies bei allgemeinpolitischen Blockadeaktionen umso mehr der Fall. Hainz hatte sein Begehren auf Bestimmungen im Postbetriebsverfassungsgesetz sowie im Arbeitsverfassungsgesetz gestützt, wonach die Arbeit der Belegschaftsvertreter ohne Störung des Betriebes und ohne Eingriff in den Gang des Unternehmens zu erfolgen habe. Anders als bei einer bloßen Betriebsversammlung habe sich im Blockadefall eine solche Störung ereignet - Lkw wurden vor dem Ausfahrtstor des Logistikzentrums abgestellt, die Schlüssel versteckt.


Die Aktion war übrigens von Vertretern der Fraktion Christlicher Gewerkschaft (FCG) offenbar sehr kurzfristig geplant und durchgeführt worden und hatte zunächst nicht die Unterstützung des gesamten ÖGB.


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