1. An meiner Schule heißt es:

"Im Sinne einer möglichst frühen Information der Erziehungsberechtigten über schulische Probleme teile ich Ihnen mit, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn .......... derzeit im Gegenstand .......... negative Leistungen aufweist. Für nähere Informationen und ein beratendes Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung. Sprechstunde: .......... (Sonst nach telefonischer Vereinbarung). Mit freundlichen Grüßen .................."

2. Die Sache mit dem Referat gefällt mir nicht. Im Gesetz heißt es, den Eltern sei Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben: Damit ist klargestellt, daß es um mehr geht als um eine Situation, die durch ein ad-hoc Referat zu reparieren ist. Entweder ist also das Referat ein zu billiger Ausweg, oder die Verständigung war gar nicht notwendig.

Erich Wallner



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at] Im Auftrag von Erich Neuwirth
Gesendet: Dienstag, 13. Mai 2003 12:24
Cc: lehrerforum@ccc.at
Betreff: LF: Frage eines "Elter"

Ich moechte die Praxis des "blauen Briefes"
an verschiedenen Schulen erkunden.
Wir haben vor wenigen Tagen einen Brief mit dem Hinweis bekommen, dass unsere Tochter in zwei Gegenstaenden derzeit mit nichtgenuegend beurteilt wird, und dass wir daher mit den Lehrern diese beiden Faecher einen Termin fuer ein Gespraech vereinbaren sollen.

Unsere Tochter hat daraufhin mit der Lehrerin eines
erwaehnten Faches gesprochen und insbesodere
vereinbart, dass sie innerhalb der naechsten Woche
ein Referat halten wird.
Daraufhin hat die Lehrerin gesagt, dass das in Ordnung geht
und dass wir nicht zu einem Gespraech kommen brauchen.

Von anderen Lehrer-Bekannten habe ich dann erfahren,
dass dieser Brief als "Sicherheitsmassnahme" verschickt wird und eigentlich bedeutet, dass negativer Jahreabschluss noch im Bereich
des Moeglichen liegt.

Das sagt aber der Text des Briefes nicht,
der Text sagt schon klar un deutlich:
derzeit waers ein nicht genuegend.

Das war vor allem deswegen verblueffend,
weil in beiden Fachern alle bisherigen Schularbeiten
positiv waren.

Mich interessiert, ob der Text dieses Briefes
durch eine Verordnung oder eine andere
Verfahrensvorschrift vorgegeben ist,
oder ob die Schulen diesen Text selbst gestalten koennen.

Wenn Freiraum bei der Textgestaltung besteht, bitte ich
um Beispiele aus verschiedenen Schulen.

Erich Neuwirth






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