(geht morgen raus, hat wer die gesammelten mail-adr.bitte?)


Gew. Betriebsausschuß des borg 3

OFFENER Brief an ALLE Mitglieder der BSL


Aufgrund der großen Kampfbereitschaft der AHS-, BHS, und APS KollegInnen gehen wir davon aus, dass am 19. Mai geeignete Kampfmaßnahmen, am besten unbefristeter Streik zwecks sofortiger Rücknahme der Stundenkürzungsverordnung beschlossen wird.

Darüber hinaus haben wir aber DRINGENDE FRAGEN. Bitte beantwortet sie uns möglichst bald, spätestens aber vor oder im Rahmen der nächsten BSL-Sitzung.

Stimmt es dass:

- Eine Verordnung erst gültig ist, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde? (wir haben entsprechende Auskunft eines kompetenten Juristen)

- dieses auch auf die fragliche Verordnung zur Stundenkürzung (unterschrieben v. BM Gehrer letzte Woche) zutrifft, die Verordnung also bis zur Veröffentlichung im BGBl NICHT GÜLTIG IST, d.h. auch keine Dienstanweisungen zu Erstellung einer Lehrfächerverteilung vorliegen können sondern es sich bloß um einen Wunsch Der Frau BM handelt?

- daß diese Veröffentlichung erst in EIN BIS EINEINHALB Monaten zu erwarten ist weil einfach der Amtsweg so lange dauert?(wir haben entsprechende Auskunft vom bmbwk: geht zuerst ans BKA, dann an die Staatsdruckerei, dann wieder zur Überprüfung zurück, dann .....)

- Dass der in den Schulen aufliegende "Betrifft: Sicherstellungserlass" eigentlich ein „Entwurf“ ist wie im Begleitschreiben selbst angeführt (auch kein Erlaß sein kannn, da zu diesem Zeitpunkt die Verordnung noch gar nicht unterschrieben war)


- Dass also derzeit dort, wo Lehrfächerverteilungen erstellt werden, AM GELTENDEN RECHT vorbeigearbeitet wird und daher jeder Beschluß einer PV, SGA eigentlich auch nicht gültig ist?

- - Dass Mitglieder der BSL in Gesprächen mit Gehrer stehen, um die Verordnung durch Übergangsbestimmungen abzumildern?

- Ein gewerkschaftlicher Kampf zur Zurücknahme einer Verordnung (bzw. eines
Gesetzes) unterlaufen wird, wenn Gewerkschaftsfunktionäre gleichzeitig über die „Abfederung“ verhandeln?

mit Dank im voraus und
gewerkschaftlichem Gruß
Glück auf und Gut Wehr
GBA borg 3

Anmerkung f. KollegInnen, aber nicht so wichtig:
Rechtliche Grundlagen der Verordnung:
(u.a. § 6 Schulorganisationsgesetz mit der Überschrift "Lehrpläne", darin heißt es z.B.: "Die Landesschulräte sind vor Erlassung solcher Verordnungen zu hören." es handelt sich NICHT; wie eine unserer Kolleginnen fälschlich angenommen hatte, um eine sog. "Ministerermächtigung"


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