> - Ein gewerkschaftlicher Kampf zur Zurücknahme einer Verordnung (bzw.
> eines
> Gesetzes) unterlaufen wird, wenn Gewerkschaftsfunktionäre gleichzeitig über
> die "Abfederung" verhandeln?

Die "Abfederung" durch Gehrer und ihre gew. Mitstreiter wird so aussschauen, dass wir dann so ausschaun wie gerupfte Hühner.

Wir kämpfen gegen Bildungsabbau, gegen die Minimalschule -
aber nicht für eine Abfederung !
Gehrer soll ihren Entwurf zurückziehen, nicht abfedern.
Wie können wir jene GÖD-Vertreter vom Verhandlungstisch bei Gehrer fernhalten, die noch immer nicht "die Botschaften aus den Schulen" (R.Sellner) verstanden haben?

G.W.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
An:
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2003 22:12
Betreff: LF: OFFENER Brief an ALLE Mitglieder der BSL/Fragen


: (geht morgen raus, hat wer die gesammelten mail-adr.bitte?)
:
:
: Gew. Betriebsausschuß des borg 3
:
: OFFENER Brief an ALLE Mitglieder der BSL
:
:
: Aufgrund der großen Kampfbereitschaft der AHS-, BHS, und APS KollegInnen
: gehen wir davon aus, dass am 19. Mai geeignete Kampfmaßnahmen, am besten
: unbefristeter Streik zwecks sofortiger Rücknahme der Stundenkürzungsverordnung
: beschlossen wird.
:
: Darüber hinaus haben wir aber DRINGENDE FRAGEN. Bitte beantwortet sie uns
: möglichst bald, spätestens aber vor oder im Rahmen der nächsten BSL-Sitzung.
:
: Stimmt es dass:
:
: - Eine Verordnung erst gültig ist, wenn sie im Bundesgesetzblatt
: veröffentlicht wurde? (wir haben entsprechende Auskunft eines kompetenten Juristen)
:
: - dieses auch auf die fragliche Verordnung zur Stundenkürzung
: (unterschrieben v. BM Gehrer letzte Woche) zutrifft, die Verordnung also bis zur
: Veröffentlichung im BGBl NICHT GÜLTIG IST, d.h. auch keine Dienstanweisungen zu
: Erstellung einer Lehrfächerverteilung vorliegen können sondern es sich bloß um einen
: Wunsch Der Frau BM handelt?
:
: - daß diese Veröffentlichung erst in EIN BIS EINEINHALB Monaten zu erwarten
: ist weil einfach der Amtsweg so lange dauert?(wir haben entsprechende
: Auskunft vom bmbwk: geht zuerst ans BKA, dann an die Staatsdruckerei, dann wieder
: zur Überprüfung zurück, dann .....)
:
: - Dass der in den Schulen aufliegende "Betrifft: Sicherstellungserlass"
: eigentlich ein "Entwurf" ist wie im Begleitschreiben selbst angeführt (auch kein
: Erlaß sein kannn, da zu diesem Zeitpunkt die Verordnung noch gar nicht
: unterschrieben war)
:
:
: - Dass also derzeit dort, wo Lehrfächerverteilungen erstellt werden, AM
: GELTENDEN RECHT vorbeigearbeitet wird und daher jeder Beschluß einer PV, SGA
: eigentlich auch nicht gültig ist?
:
: - - Dass Mitglieder der BSL in Gesprächen mit Gehrer stehen, um die
: Verordnung durch Übergangsbestimmungen abzumildern?
:
: - Ein gewerkschaftlicher Kampf zur Zurücknahme einer Verordnung (bzw. eines
: Gesetzes) unterlaufen wird, wenn Gewerkschaftsfunktionäre gleichzeitig über
: die "Abfederung" verhandeln?
:
: mit Dank im voraus und
: gewerkschaftlichem Gruß
: Glück auf und Gut Wehr
: GBA borg 3
:
: Anmerkung f. KollegInnen, aber nicht so wichtig:
: Rechtliche Grundlagen der Verordnung:
: (u.a. § 6 Schulorganisationsgesetz mit der Überschrift "Lehrpläne", darin
: heißt es z.B.:
: "Die Landesschulräte sind vor Erlassung solcher Verordnungen zu hören."
: es handelt sich NICHT; wie eine unserer Kolleginnen fälschlich angenommen
: hatte, um eine sog. "Ministerermächtigung"
:
:
: --


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