Nein, Arnold - Widerspruch.
Richter sind nicht Allmächtige!
Der große Verfassungsrichter Rene Marcic sagte:
"Wo Unrecht Recht wird, dort wird Widerstand zur Pflicht!"
Die Böhmdorfer-Justiz stellt sich bewusst in Gegensatz zum natürlichen Rechtsempfinden des Volkes, die Rechtssprechung stellt sich ins Abseiits, dorthin, wo sie von den Menschen nicht mehr ernst genommen wird, und führt das Land ins Chaos. Das ist das Markenzeichen dieser Regierung, wer weiss wie lange noch?
Irgendwie scheint es, als wollt Schüssel "argentinische Zustände" herbeiführen. Vielleicht denkt er schon - immer öfter - an seine Zeit nach dem Bundeskanzler-Job?
Günter Wittek
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Arnold"
An: "markus grass" ; "lehrerforum"
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2003 23:08
Betreff: LF: Re: Arbeitskampf bald verboten?
Ihr fragt wie das möglich ist??
Weil die Macht der Allmächtigen sich bis in die Gerichtsbarkeit eingenistet hat und ein Justitium verursacht. Quo vadis Austria?
A. Gritsch
----- Original Message -----
From: markus grass
To: lehrerforum
Sent: Wednesday, May 14, 2003 7:26 AM
Subject: LF: Arbeitskampf bald verboten?
Liebe KollegInnen,
"Die Presse" ist gestern Abend nicht erschienen, weil - so teilte man auf
Anfrage mit - die innenpolitische Redaktion folgenden Artikel unbedingt auf die
erste Seite bringen wollte.
Die Implikationen sind klar - mit der einstweiligen Verfügung gegen die
Post-Betriebsräet [der FCG] wurde ein Präzendenzurteil gesprochen, das tendenziell
gegen jeden Streik verwedent werden kann!
MkG
Markus Grass
14.05.2003 - Österreich
Politbombe: Arbeitsgericht verbietet Post-Blockaden
Betriebsstörungen sind auch im Arbeitskampf rechtswidrig - eine darauf
abstellende gerichtliche Verfügung lässt die Arbeitnehmervertreter um ihre
Handlungs-fähigkeit fürchten.
VON MICHAEL PRÜLLER
In einer spektakulären Einstweiligen Verfügung hat das Arbeits- und
Sozialgericht Salzburg fünf Post-Betriebsräten ab sofort jegliche Störung des
Betriebes der Post untersagt. Anlassfall war eine Lkw-Blockade des Salzburger
Logistikzentrums der Post am 8. Mai - als Protest gegen die Spar- und
Umstrukturierungspläne des Post-Managements.
Die Post hat, vertreten durch den Rechtsanwalt Bernhard Hainz (Sozietät CSM,
Wien), eine Klage gegen die fünf beteiligten Gewerkschafter eingebracht, um
deren Haftung für allfällige entstandene Schäden festzustellen. Außerdem
begehrte die Post eine Einstweilige Verfügung gegen weitere derartige Aktionen,
die der federführende Zentralbetriebsrat Manfred Wiedner in Interviews
angekündigt hatte. Dass das Gericht eine solche Verfügung - zur "Abwehr drohenden
unwiederbringlichen Schadens" - ausgesprochen hat, ist eine juristische
Sensation: Gerichtsentscheidungen in Streiksachen sind in Österreich äußerst selten.
Dementsprechend deutlich war die Reaktion Wiedners, dem die Entscheidung am
Dienstag noch nicht vorlag: Er werde "alle Rechtsmittel ergreifen", sagte er
der "Presse" - und erwarte, dass "die ganze Arbeitnehmerbewegung sich dagegen
stellen wird". "Wenn das Schule macht, ist das ein Wahnsinn. Wir wären in
unserer Handlungsfähigkeit so eingeschränkt, dass in unserem Land keine
Arbeitnehmervertretung mehr möglich wäre."
Auch der Post-Anwalt Hainz verweist gegenüber der "Presse" auf die
Beispielswirkung: Wenn das Gericht schon Betriebsstörungen im Zusammenhang mit
Aktionen gegen Unternehmensstrategien als nicht zulässig erachte, sei dies bei
allgemeinpolitischen Blockadeaktionen umso mehr der Fall. Hainz hatte sein
Begehren auf Bestimmungen im Postbetriebsverfassungsgesetz sowie im
Arbeitsverfassungsgesetz gestützt, wonach die Arbeit der Belegschaftsvertreter ohne Störung
des Betriebes und ohne Eingriff in den Gang des Unternehmens zu erfolgen habe.
Anders als bei einer bloßen Betriebsversammlung habe sich im Blockadefall
eine solche Störung ereignet - Lkw wurden vor dem Ausfahrtstor des
Logistikzentrums abgestellt, die Schlüssel versteckt.
Die Aktion war übrigens von Vertretern der Fraktion Christlicher
Gewerkschaft (FCG) offenbar sehr kurzfristig geplant und durchgeführt worden und hatte
zunächst nicht die Unterstützung des gesamten ÖGB.
--
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