http://www.salzburg.com/sn/03/05/15/artikel/442804.html

ANALYSE

Sonderangebot für Beamtinnen

Transferierung ins ASVG nur für Jüngere möglich - Höchstbeitragsgrundlage muss kommen

Eine Harmonisierung der Pensionssysteme ist für den Öffentlichen Dienst alles andere als attraktiv - für eine Generation von Beamtinnen kann die Angleichung ans ASVG allerdings durchaus lohnenswert sein: Sie könnten dadurch um einige Jahre früher in Pension gehen.

Grund: Während im öffentlichen Dienst für Frauen und Männer das gleiche Pensionsalter (65 Jahre) gilt, ist in allen anderen Pensionssystemen (ASVG, BSVG, GSVG) ein unterschiedliches Alter per Verfassungsbestimmung festgeschrieben - und zwar bis zum Jahr 2019. Erst ab dann wird im Zeitlupentempo das Frauenpensionsalter von derzeit 60 auf letztlich 65 Jahre (erreicht im Jahr 2033) angehoben. Beamtinnen, die im Zuge der geplanten Harmonisierung ins ASVG wechseln, haben mithin 30 Jahre vor sich, in denen sie (anfangs sogar um fünf Jahre) früher in Pension gehen können, als sie es im Beamtensystem könnten.




Ansonsten heißt es für sie allerdings verzichten: die ASVG-Pension, die sie erwartet, ist deutlich kleiner. Das liegt zum Teil daran, dass im Beamtenrecht Kindererziehungszeiten (maximal zwei Jahre pro Kind) dramatisch besser bewertet werden (mit dem Endbezug vor dem Wechsel in den Ruhestand), als im ASVG (Existenzminimum, maximal vier Jahre pro Kind).

Zum überwiegenden Teil liegen die kleineren Arbeiter- und Angestellten-Pensionen aber daran, dass im ASVG nur bis zur so genannten Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 3360 Euro brutto monatlich) Versicherungsbeiträge entrichtet werden (10,25 Prozent Dienstnehmeranteil, 12,55 Prozent Dienstgeberanteil inkl. Zusatzbeitrag für Ausgleichsfonds), während öffentlich Bedienstete ohne Obergrenze Beiträge zahlen (12,25 Prozent).

Bei einer Transferierung vom Beamtensystem ins ASVG müssten den Staatsdienern jedenfalls die Beiträge zurückerstattet werden, die sie über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus bezahlt haben.

Welche der rund 120.000 Bundesbeamten kommen nun überhaupt für die Transferierung ins ASVG in Frage? Kommt die Reform - was mangels Zweidrittelmehrheit zu erwarten ist - ohne verfassungsrechtliche Absicherung, erfasst sie nur jene rund 20.000 Beamten, die noch keinen Anspruch auf Ruhestand erworben haben, also noch keine zehn Dienstjahre haben. Nur mit einem Verfassungsgesetz könnten auch die anderen 100.000 ins ASVG gezwungen werden - und sogar diesen Weg könnte der Verfassungsgerichtshof verbauen. Auch die 48.000 ÖBBler und 29.000 Postler werden kaum ins ASVG einzugliedern sein, da auch sie zum überwältigenden Teil schon Pensionsansprüche erworben haben. Einzige Möglichkeit, sie dem ASVG anzunähern, wäre die Einführung einer Höchstbeitragsgrundlage. Dadurch würden im öffentlichen Dienst, bei der Post, der Bahn und allen anderen ausgegliederten Staatsbetrieben zwar schlagartig weniger Beiträge gezahlt - doch würden auch die Pensionen in einigen Jahren drastisch sinken.




--
Diese Liste wird vom Personal Computer Club (http://www.pcc.ac) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.