Aus den Antworten, die ich bekommen habe,
schliesse ich, dass es keine durch Rechtsnormen vorgegebene Textierung fuer eine Verstaendigung nach dem Fruehwarnsystem gibt. Ich werde versuchen, mit der Administration der Schule meiner Tochter darueber zu reden.

Als inhaltlicher Nachtrag:

Von der uspruenglichen Formulierung

ist in den Gegenstaenden ... und ...
derzeit mit nichtgenuegend zu beurteilen

ist folgendes
uebriggeblieben:

Im ersten Gegenstand reicht ein Referat,
um meine Tochter aus der Gefaehrdungszone zu bringen.
Die zweite "Gefaehrdung" hat sich als Irrtum herausgestellt, sie hat eigentlich eine anderen Schueler betroffen.

Meiner Meinung nach hat die Schule damit ihre eigene Glaubwuerdigkeit massiv beschaedigt. Wenn aus der Aussage:

In zwei Faechern derzeit eindeutig negativ

bei genauem Nachfragen die Aussage

in einem Fach ist mehr Arbeit notwendig,
um gesichert aus der Gefaehrdungszone herauszukommen

wird, dass habe ich massive Zweifel daran,
ob diese Institution in der Lage ist,
meiner Tochter beim Erwerb einer Faehigkeit zu helfen,
die ich fuer sehr wichtig halte:

Das, was man eigenlich meint,
so zu formulieren, dass Missverstaendnisse
moeglichst ausgeschlossen sind.
Und aussdem vor dem Absenden von Dokumenten mit
weitreichender Folgewirkung genau zu kontrollieren,
ob die sachlichen Grundlagen stimmen.


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