----- Original Message -----
From: "Joachim List"
To: "K Forstner"
Sent: Wednesday, May 14, 2003 2:50 PM
Subject: Re: Re: Frage eines "Elter"


> Liebe KollegInnen!
> Jetzt eine Frühwarnung zu verschicken ist wohl nicht mehr angebracht,
steckt
> wohl im Wort oder? Aber auch wenn der Schüler 8 Monate positiv ist
> kann
man
> ihn meiner Meinung nach nicht mehr frühwarnen. Im Gesetz heißt es wenn
> ein Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Nichtgenügend zu
> beurteilen wäre ist diese Frühwarnung zu versenden. Das heißt für mich
> nicht
prophylaktisch
> kann man diese Frühwarnung verschicken.
> Joachim List
> ----- Original Message -----
> From: "K Forstner"
> To: "Erich Neuwirth"
> Cc: "Lehrerforum"
> Sent: Tuesday, May 13, 2003 12:57 PM
> Subject: LF: Re: Frage eines "Elter"
>
>
> Bei uns an der Schule lautet die Formulierung auch ".. derzeit mit
> Nicht genügend beurteilt werden müsste" oder so. Ob man statt dessen
> auch "...
ein
> Nicht genügend im Jahreszeugnis im Bereich des Möglichen liegt"
> verwenden könnte, weiß ich nicht: Beide Formulierungen laufen de facto
> aber auf dasselbe hinaus.
>
> Wie restriktiv oder exzessiv diese Mitteilung gehandhabt wird liegt
> wohl
im
> Ermessen der einzelnen Lehrkraft. Während bei bereits vorliegenden
negativen
> Leistungen alles klar ist, ist so eine Frühwarnung als Prognosemittel
nicht
> wirklich tauglich. Ein keineswegs weit hergeholtes Fallbeispiel:
>
> Schüler A hat im 1. Semester 4 (Schularbeitsnoten 4,5) und auf die 3.
> Schularbeit (von insgesamt 4) 4. In letzter Zeit keine/schlechte
> Hausübungen, Minus auf Stundenwiederholung. Die 4. Schularbeit ist
> Ende
Mai.
> Danach ist mündliche Matura, bei der der Lehrer eingesetzt ist, danach
fährt
> die Klasse auf Sportwoche. Viele KollegInnen, so denke ich, würden in
> so einem Fall prophylaktisch eine Frühwarnung aussprechen, obwohl kein
> Nicht genügend auf eine schriftliche Arbeit im 2. Semester vorliegt:
> Nach der letzten Schularbeit wäre es zu spät zu warnen.
>
> Wer ist anderer Meinung?
>
> K Forstner
>
>
>
> ----- Original Message -----
> From: "Erich Neuwirth"
> Cc:
> Sent: Tuesday, May 13, 2003 12:23 PM
> Subject: LF: Frage eines "Elter"
>
>
> > Ich moechte die Praxis des "blauen Briefes"
> > an verschiedenen Schulen erkunden.
> > Wir haben vor wenigen Tagen einen Brief mit dem Hinweis bekommen,
> > dass unsere Tochter in zwei Gegenstaenden derzeit mit nichtgenuegend
> > beurteilt wird, und dass wir daher mit den Lehrern diese beiden
> > Faecher einen Termin fuer ein Gespraech vereinbaren sollen.
> >
> > Unsere Tochter hat daraufhin mit der Lehrerin eines erwaehnten
> > Faches gesprochen und insbesodere vereinbart, dass sie innerhalb der
> > naechsten Woche ein Referat halten wird.
> > Daraufhin hat die Lehrerin gesagt, dass das in Ordnung geht
> > und dass wir nicht zu einem Gespraech kommen brauchen.
> >
> > Von anderen Lehrer-Bekannten habe ich dann erfahren,
> > dass dieser Brief als "Sicherheitsmassnahme" verschickt wird und
> > eigentlich bedeutet, dass negativer Jahreabschluss noch im Bereich
> > des Moeglichen liegt.
> >
> > Das sagt aber der Text des Briefes nicht,
> > der Text sagt schon klar un deutlich:
> > derzeit waers ein nicht genuegend.
> >
> > Das war vor allem deswegen verblueffend,
> > weil in beiden Fachern alle bisherigen Schularbeiten positiv waren.
> >
> > Mich interessiert, ob der Text dieses Briefes
> > durch eine Verordnung oder eine andere
> > Verfahrensvorschrift vorgegeben ist,
> > oder ob die Schulen diesen Text selbst gestalten koennen.
> >
> > Wenn Freiraum bei der Textgestaltung besteht, bitte ich
> > um Beispiele aus verschiedenen Schulen.
> >
> > Erich Neuwirth
>
>
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> Diese Liste wird vom Personal Computer Club (http://www.pcc.ac)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
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