> > Liebe KollegInnen!
> > Jetzt eine Frühwarnung zu verschicken ist wohl nicht mehr
> > angebracht,
> steckt
> > wohl im Wort oder? Aber auch wenn der Schüler 8 Monate positiv ist
> > kann
> man
> > ihn meiner Meinung nach nicht mehr frühwarnen. Im Gesetz heißt es
> > wenn
ein
> > Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Nichtgenügend zu
> > beurteilen
wäre
> > ist diese Frühwarnung zu versenden. Das heißt für mich nicht
> prophylaktisch
> > kann man diese Frühwarnung verschicken.
> > Joachim List

Lieber Kollege List:

ich bin, wie Du, auch gegen Prophylaxe -- weil sie dem Gesetzestext widerspricht ... ABER ich denke, wir sollten nicht dem einpräsamen Begriff "Frühwarnung" auf den Leim gehen : im Gesetz steht NICHTS von "früh",

sondern (ich zitiere ausm Gedächtnis) : ... wenn die SchülerIn derzeit auf N.g. steht" oder so, d.h., wenn sie mitm 2. Chemietest von dreien im Jahr (jetzt bei mir aktuell) sich aufs Nicht genügend katapultiert, ist das IHR Pech und nicht MEINE Schuld!

Mag. Ronald Eidenberger
1060 Wien





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