Herr Kollege Zwickl!

Ich kann Ihre Behauptung, wir hätten jetzt aus purer Solidarität mit den ASVG-Versicherten gestreikt, nicht nachvollziehen. Sie tun gerade so, als gingen uns Öffentlich Bedienstete die gravierenden Änderungen bei den ASVG-Pensionen nichts an. Da unterliegen Sie einem gewaltigen Irrtum. Vielleicht sollten Sie auch einmal - ich nehme an, Sie sind über 52 Jahre alt, Ihr genaues Alter kenne ich aber nicht - über Ihre rein persönliche Situation und über die Ihrer Altersgruppe hinausdenken, und selbst für diese Gruppe der Beamten haben die ASVG-Änderungen Auswirkungen. Denn:

1. Die Pragmatisierung wird in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, so bei den LehrerInnen, tendenziell abgeschafft, und schon jetzt gibt es eine Gruppe, die nie mehr pragmatisiert werden wird (Grund: über 45 Jahre alt und bis jetzt nicht pragmatisiert worden); zu dieser Gruppe gehöre auch ich zum Beispiel). Die bekommen also sowieso schon ASVG-Pensionen.

2. Durch die geplante "Harmonisierung" werden Beschäftigte, die jetzt noch keinen Pensionsanspruch erworben haben, also weniger als 10 Jahre im Dienst sind, dem neuen Pensionsrecht unterworfen, das sich an den jetzigen ASVG-Bestimmungen orientiert (Pensionsantrittsalter: 65 Jahre; höhere
Abschläge; gesenkter Steigerungsbetrag; 40 Jahre Durchrechnung...). Und das unabhängig von der Tatsache, ob sie einmal den Beamtenstatus bekommen oder nicht bzw. ob sie ihn schon haben oder nicht. Die Beamtenpension wird's ja dann nicht mehr geben. Damit fällt etwa das jüngere Drittel der KollegInnen voll unter die Bestimmungen einer "harmonisierten" Pension, die die jetzigen ASVG-Änderungen mit aufnimmt. Sie werden dann aber auch Abfertigungen bekommen müssen.

3. Selbst die Beamten, die noch die Beamtenpension bekommen (im Alter von ca. über 40 Jahren vermutlich), sind von den jetzigen ASVG-Pensionsänderungen betroffen, da im Zuge der "Harmonisierung" auch die Regelungen der Beamtenpensionen an die jetzt beschlossenen ASVG-Pensionsbestimmungen angepasst werden (Erhöhung des Pensionsantrittsalters, Ausdehnung des Durchrechnungszeitraums auf 40 Jahre).

Es ist also keineswegs so, dass die Beamten bzw. die Öffentlich Bediensteten die massiven Verschlechterungen bei den ASVG-Pensionen und somit auch der Widerstand dagegen nichts anginge und dass es für sie, wie Sie offensichtlich meinen, dann erst in einer zweiten Phase darum ginge, die Verschlechterungen ausschließlich bei der Beamtenpension zu bekämpfen. Ganz abgesehen davon ist ein Widerstand gegen Verschlechterungen bei den Beamtenpensionen in einigen Monaten gar nicht mehr argumentierbar, wenn einmal die jetzigen massiven Veränderungen bei den ASVG-Pensionen beschlossen sind. Dann würden die mittleren und älteren Beamten, um die es dann ja geht, tatsächlich nur mehr als Verteidiger von Ausnahmebestimmungen und Privilegien dastehen.

Also: Für die Beamten ist die Beteiligung an der jetzigen Auseinandersetzung keine bloße Solidaritätsaktion mit den ASVG-lern bzw. nur eine nette Geste.

MfG Robert Sutterlütti



----- Original Message -----
From: "Josef Zwickl"
To: "Timo Davogg" ; "Erich Wallner" ;
Sent: Monday, May 16, 2005 9:33 PM
Subject: LF: Re: Re: Harmonisierung - die nächste Drohung


> Dazu stelle ich nur eine Gegenfrage: Wie groß war 1997 die Solidarität
> der ASVG-Versicherten, als uns die 18-jährige Pensionsdurchrechnung
aufgebrummt
> wurde? Wie viele Menschen sind für uns auf die Straße gegangen? Wie
> viele werden es im Herbst sein? ......

> MfG
> J.Zwickl

> ----- Original Message -----
> From: "Timo Davogg"
> To: "Mag.Zwickl" ; "Erich Wallner"
;
>
> Sent: Wednesday, May 14, 2003 7:44 PM
> Subject: Re: Re: Harmonisierung - die nächste Drohung
>
>
> > Guten Abend!
> >
> > Sie, Kollege Zwickl, haben gestern nur gegen die Stundenreduzierung
> > gestreikt. Nicht aber gegen die radikalen Kürzungen im ASVG. Da sind
> > Sie
> ja
> > nicht betroffen. Sie streiken ja nur für gegen Beschlüsse einer
> Regierung,
> > die Sie betreffen. Habe ich das so richtig verstanden? ......
> >
> > Grüße sendet
> > Timo Davogg
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> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
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