Habe von einer Schule gehört (GRg 8 Albertgasse) wo der Lehrkörper auf Initiative des GBA über die Teilnahme am Streik abstimmt.
 

 Ist das überhaupt möglich?
Welche Mehrheiten (aus welcher Lehrergruppe) müssen erfüllt sein?
Was sagt die Gewerkschaftsobrigkeit dazu?
Ist der Direktor (wenn Gewerkschaftsmitglied) stimmberechtigt?
Gibt es so etwas auch noch an anderen Schulen?

 
Wem falllen noch weitere Fragen ein?
Vor allem, hat jemand Antworten auf diese Fragen?
 
MfG Heinz Lettner