Möglich ist, was die KollegInnen an der schule bzw. der GBA für sinnvoll halten. Das gilt für so eine Umfrage und auch für die möglichst vorher festzulegenden Quoren. Gewerkschaftsobrigkeit kenn ich keine, weil ich auch keine Gewerkschaftsuntertanen kenn. Die Gegner jeder weiteren Streikbewegung gegen die Stundenkürzungen (und sei dieser Streik auch nur auf eine LehrerInnensektion beschränkt und nur für einen Tag angesetzt) mobilisieren gegen diesen Streiktag, weil seine Wirkung + Folgewirkung auf andere LehrerInnengruppen oder Gruppen im öffentlichen Dienst nicht genau abschätzbar sind. Im Privatschulbereich machen Schulerhalter Probleme, in ÖVP-dominierten Landesschulräten werden Vorgesetzte, die nicht auf kritische Distanz zu Schüssel-Gehrer gegangen sind, ebenfalls gegen den neuerlichen Unterrichtsentfall wettern und die normative Kraft des Faktischen ins Treffen führen, zu dem sie in vorauseilendem Gehorsam schon längst die Lehrfächerverteilungen erstellt haben... Ich hoffe, es werden ungeachtet der Kritik am Beschluss der BSL AHS (zu kurz, zu spät, allein ahs...) wie am 6.Mai auch am 26. die kollegInnen gemeinsam und solidarisch die Arbeit niederlegen - Protest gegen das kaputtsparen der öffentlichen Schulen + für das Aussetzen/die Rücknahme der Husch-Pfusch-Verordnung.
Reinhart sellner

Heinz Lettner wrote:

Habe von einer Schule gehört (GRg 8 Albertgasse) wo der Lehrkörper auf Initiative des GBA über die Teilnahme am Streik abstimmt. 

 Ist das überhaupt möglich?
Welche Mehrheiten (aus welcher Lehrergruppe) müssen erfüllt sein?
Was sagt die Gewerkschaftsobrigkeit dazu?
Ist der Direktor (wenn Gewerkschaftsmitglied) stimmberechtigt?
Gibt es so etwas auch noch an anderen Schulen?

 Wem falllen noch weitere Fragen ein?Vor allem, hat jemand Antworten auf diese Fragen? MfG Heinz Lettner