Koll Lettner schreibt, Toni Hofer antwortet:
 
Habe von einer Schule gehört (GRg 8 Albertgasse) wo der Lehrkörper auf Initiative des GBA über die Teilnahme am Streik abstimmt.
 

 Ist das überhaupt möglich?
Welche Mehrheiten (aus welcher Lehrergruppe) müssen erfüllt sein?
Was sagt die Gewerkschaftsobrigkeit dazu?
Ist der Direktor (wenn Gewerkschaftsmitglied) stimmberechtigt?
Gibt es so etwas auch noch an anderen Schulen?

 
Wem falllen noch weitere Fragen ein?
Vor allem, hat jemand Antworten auf diese Fragen?
 
MfG Heinz Lettner
 
Toni Hofer antwortet:
der AHS-Streik am Montag, 26. Mai, ist von der AHS-Gewerkschaft gestern beschlossen worden (m.W:: einstimmig).
Wenn da ein GBA noch abstimmen läßt, ob eine einzelne Schule auch noch mittun  will, dann ist das einfach unsolidarisch par excellence und eine Fleißaufgabe, die nur als vorauseilender Gehorsam der Ministerin gegenüber gesehen werden MUSS.
Daher erübrigen sich Fragen nach wer ist stimmberechtigt usw.
Hoffentlich gibt es keine anderen Schulen, wo das angedacht ist,
jetzt muessen wir doch alle diesen Streik, auch wenn es bedauerlicherweise wieder nur ein einziger Tag ist, mittragen und laut unseren Mund aufmachen
und wenn der Ministerin dies auch noch nicht Zeichen genug ist, dann muessen wir unbedingt weitere Streikmaßnahmen setzen: mehrtägig und schultypernübergreifend!!!
 
Ich lege noch einen Absatz von Kollegen Sellner dazu:
 
Die bundesweite  Arbeitsniederlegung an AHS wird von den Gewerkschaftsvertretungen an den Schulen organisert,
Aktionen in und außerhalb der AHS, am besten gemeinsam mit Nachbarschulen,
sind an diesem Tag durch Zentralvorstandbeschluss der GÖD gedeckt.
 
mfG
Ton Hofer, LSL OÖ (oeli-ug)