Was ist dagegen einzuwenden, wenn eine Schule abstimmt, ob sie den Streik mitträgt? Wir sind doch nicht mechanische Ausführer jedes BSL-Bschlusses. Unsere Schule (BG Lustenau) stimmt jedenfalls darüber ab, und das hat gute Gründe. Soviel ich weiß, tun dies auch andere AHS in Vorarlberg.
 
Die Skepsis über diesen Streik, über den es übrigens nie eine Abstimmung der KollegInnen gab, ist sehr groß. NIEMAND glaubt an einen Erfolg eines SOLCHEN EINTÄGIGEN STREIKS. Viele glauben an ein Manöver der GÖD (auf Druck der Basis Pseudokämpfe durchführen, die aber keinen wirklichen Druck erzeugen).
 
Die KollegInnen sind sehr wohl bereit, einen Streik mitzutragen, der eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat - also einen UNBEFRISTETEN STREIK, den das Ministerium nicht einfach kalkulieren kann. Das Kollegium hat am 6. Mai einstimmig die GÖD AHS (und auch die UBG) aufgefordert, einen unbefristeten Streik gegen die Stundenkürzungen durchzuführen, und zwar in den nächsten Tagen. Das haben auch viele andere AHS in Vorarlberg und bundesweit getan. 
 
Bei einem solchen Streik wären die KollegInnen dabei. 
 
Die KollegInnen wollen kämpfen, um Erfolge zu erzielen, aber nicht zum Selbstzweck, nur um wieder einmal zu streiken. (In diesem Zusammenhang ist das Wort von Weissmann "wir haben noch einen Streiktag gut" verheerend - diese Wortspende klingt wie eine Entschuldigung und zeigt schon, dass der Herr Vorsitzende sowieso nicht an einen Erfolg glaubt.)
 
Wegen dieser vorhandenen Skepsis stimmen wir über eine Beteiligung ab. Zur Frage von Heinz Lettner: Die Mehrheit entscheidet.
 
Robert Sutterlütti, BG Lustenau 
 
 
----- Original Message -----

From: HYPERLINK "mailto:regina.lettner@chello.at"Heinz Lettner
To: HYPERLINK "mailto:lehrerforum@ccc.at"Lehrerforum
Sent: Tuesday, May 20, 2003 11:32 AM
Subject: LF: Streik

Habe von einer Schule gehört (GRg 8 Albertgasse) wo der Lehrkörper auf Initiative des GBA über die Teilnahme am Streik abstimmt.
 

 Ist das überhaupt möglich?
Welche Mehrheiten (aus welcher Lehrergruppe) müssen erfüllt sein?
Was sagt die Gewerkschaftsobrigkeit dazu?
Ist der Direktor (wenn Gewerkschaftsmitglied) stimmberechtigt?
Gibt es so etwas auch noch an anderen Schulen?

 
Wem falllen noch weitere Fragen ein?
Vor allem, hat jemand Antworten auf diese Fragen?
 
MfG Heinz Lettner