Typisch für manche Reaktionen, die in Österreich unselige Tradition haben: Nicht der wird angeklagt, der ein Feuer anzündet, sondern derjenige, der aufzeigt, dass es brennt! Steht nun K O N F E R E N Z E N auf der Anschlagtafel oder nicht? Oder besteht in Zukunft nur mehr Anwesensheitspflicht bei Konferenzen, wenn es ausdrücklich dazu gesagt wird?

Ich will aber nicht Öl ins Feuer gießen, sondern einen Kompromissvorschlag
machen: Kein Lehrer "streikt" am 26.Mai im ominösen Konferenzzimmer (nomen est ....!), sondern alle Lehrer streiken für die Öffentlichkeit sichtbar (mit Musik oder Zettelverteilen oder Kabarettvorführungen oder stummen Mahnwachen oder ....) auf der "Straße". Dann erübrigt sich der akademische Streit, ob nun ausdrücklich Anwesenheitspflicht dort stehen muss oder nicht.

mhg
J.Schrammel

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