From: Franz Fiala Sent: Saturday, February 22, 1997 9:44 AM To: 'PCNsend' Subject: PCNINFO 97020: Neuauflage der Modemrepressionen PCNINFO 97020: Neuauflage der Modemrepressionen Dass nicht-postzugelassene Modems von der Betriebseinstellung bedroht sind, war frueher ein Aergernis fuer Sysops und User. Mit der europaweiten Liberalisierung der Zulassungsverfahren hat die Post auf weitere Drohgebaerden verzichtet, Postzulassungen sind entweder ohenhin vorhanden oder nicht mehr ganz so wichtig, denn es ist ja bei internationalen Verbindungen nicht einzusehen, warum ein Geraet im Land A schon und im Land B nicht zugelassen sein sollte. Beim Internet erfolgt aber der Zugang nicht mehr ueber Weitverbindungen sondern moeglichst zum naechstgelegenen Provider. Damit kann aber die Telefonleitung im Ortsbereich viel besser genutzt werden, da keine Filter das Frequenzband beschneiden, und man kann Geraete einsetzen, die auf den kurzen Ortsleitungen bis zu 1 MBit/s erlauben. Von Zeit zu Zeit besuche ich meinen Provider. Das letzte Mal, vor einigen Monaten war es, als diese Modems erstmalig angeboten wurden und eine ISDN-Standverbindung im Ortsgebiet nicht mehr die kostenguenstigste Variante war. Man solle sich viel besser eine einfache 2-Draht-Leitung von der Post mieten (etwa S 200,-/Monat/km) und eines dieser Spezialmodems mit bis zu 700 kbit/s anschliessen. Die Modemkosten hat man in einigen Monaten auf Grund der geringeren Leitungsmiete kompensiert. Gestern wollte ich die genaue Vorgangsweise besprechen, doch es gab Neues von der Post: die besagten Modems sind auf Grund ihrer unverschaemt modernen Technologie noch in keiner internationalen Empfehlung enthalten (es sind ja Geraete, die ohnehin nur im Ortsbereich auf Verbindungen mit einigen Kilometern Laenge funktionieren) und daher auch nicht postzugelassen und werden das vermutlich auch nie sein, da kein internationaler Harmonisierungsbedarf besteht. Die Provider, die den Betrieb solcher Geraete erlauben, erhielten in den letzten Wochen eine Ankuendigung der Post, in der man die Abschaltung von Leitungen erwaegt, die mit nicht zugelassenen Geraeten betrieben wird. Da man im Falle von Standverbindungen einfacher als bei Waehlverbindungen den Missetaeter ausfindig machen kann, wurde mir einmal von meinem Provider abgeraten, in dieser Situation dieses eventuell teure Abenteuer einzugehen. Fazit: die Post wird nur liberal, wo sie es muss, weil internationale Auflagen sie dazu auffordern. Im lokalen Bereich kann sie durch Verbieten und Erlauben ihr hoheitliches Gehabe hervorkehren, von Dienst am Kunden keine Spur. Es kann natuerlich sein, dass die Bandbreitennutzung der modernen Ortsleitungsmodems zu einer sehr starken Beeinflussung von Nachbarkanaelen fuehrt, dem man entweder * durch eine Beschraenkung der schaltbaren Modemfestverbindungen (und damit durch eine Verteuerung der km-Miete) oder * durch eine entsprechende technische Spezifikation fuer das anzuschaltende Geraet begegnen koennte (und die der User ueberpreuefen kann, bevor er ein Geraet kauft) oder * eine Ueberpruefung von Beeinflussung im Einzelfall (d.h.Information des Users im Sinne von: "dieses Geraet kann jemanden stoeren, wenn dieser Fall eintritt, muessen wir auf einer Betriebseinstellung bestehen"). Stattdessen wird undifferenziert gedroht und abgedreht. Abhilfe in Sicht? Not macht erfinderisch: schon sind die ersten drahtlosen Verbindungsmoeglichkeiten am Markt erhaeltlich, mit denen man je nach Technologie Entfernungen von bis zu einigen 100 Metern oder einigen Kilometern ueberbruecken kann. Die Verbindung erfolgt im 2 GHz-Bereich, das aehnlich wie das 11m-Band bewilligungsfrei ist. In den USA sind bereits Systeme in Erprobung, die eine flaechendeckende, ortsunabhaengige Versorgung mit Internetzugaengen durch Einbau von Sendern in Strassenlaternen gewaehrleisten. Man kann sich des Gefuehls nicht erwehren, dass innovative Technologien hierzulande zuerst einmal verboten werden, ohne eine Bewaehrungsprobe abgeben zu koennen. Statt dass die Post den Einsatz neuer Technologien foerdert oder aufklaerend den Einsatzbereich umschreibt und von sich aus neue Geraete testet und den Usern und Vertriebsfirmen entsprechende Empfehlungen fuer den Einsatz abgibt, wird der User fuer seine innovative Leistung (immerhin hat er ja der Post eine zeitlang als kostenloser Feldversucher gedient) durch ein Verbot wieder auf die 64kbit-ISDN-Schallmauer zurueckgedraengt. Servus, Franz