+++ pressetext.austria +++ pressetext.austria text service +++ pressetext.austria +++ pte970723001 Büro/EDV, Medien/Kommunikation Internet/International * Die Europäer wollen das Internet fördern * Ablehnung der amerikanischen Überwachungswünsche Wien (23. Juli 97/17:52) - Die Nutzung weltweiter Informationsnetze ist kürzlich Thema einer zweitägigen Ministerkonferenz in Bonn gewesen, die von Deutschland und der Europäischen Kommission organisiert wurde. Grundtenor: Neue Medien sollen im Prinzip gleich behandelt werden wie herkömmliche Mittel und Leistungen; die private Selbstregulierung soll Vorrang vor hoheitlicher Regulierung haben. In der von den fast 30 Regierungsvertretungen verabschiedeten „Bonner Erklärung“ wurden alle als notwendig erachteten Normen über die Internet-Nutzung formuliert. Diese entsprechen, so die Politiker, einem sorgfältigen Abwägen zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Wo staatliche Regulierungen für notwendig erachtet werden, sollen diese nach gemeinsamen Spielregeln erfolgen und als Vorgabe für die nationale Umsetzung dienen. Einige Punkte der Abschlußerklärung stehen in gewissem Kontrast zur amerikanischen Auffassung: Die US-Regierung mißt der Bekämpfung der Kriminalität und der Überwachung von Netzen große Bedeutung bei und schreibt entsprechende Möglichkeiten zum Einblick in Kommunikationsnetze vor. In der „Bonner Erklärung“ ist festgehalten, daß Sicherheit und Vertraulichkeit in den Netzen für die kommerzielle Nutzung von so großer Bedeutung seien, daß leistungsfähige Verschlüsselungstechniken und -produkte im Prinzip international gleichermaßen verfügbar und frei wählbar sein müßten. Es wird zwar eingeräumt, daß die Nutzung der Kryptographie unter Umständen gesetzlich eingeschränkt werden könne, daß bei einer hoheitlichen Überwachung des elektronischen Verkehrs aber die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben müsse. Im Prinzip sollen Online-Leistungen gleich behandelt werden wie Offline-Leistungen; wird für Gedrucktes das geistige Eigentum geschützt, so soll dies auch für entsprechende Inhalte auf dem Netz gelten. Wer Netze für gesetzeswidrige Zwecke mißbraucht, soll - wie bisher bei den herkömmlichen Medien üblich- voll dafür haften. Netzbetreiber und Zugangsvermittler sollen aber grundsätzlich nicht für fremde illegale Inhalte verantwortlich gemacht werden, die sie nicht kennen oder normalerweise nicht kennen müssen. (Quelle: NZZ vom 9. Juli 1997) +++ pressetext.austria +++ pressetext.austria text service +++ pressetext.austria +++ Aussender: pressetext.austria Ansprechpartner: Petra Roth, email: roth@temmel-seywald, Tel. 01 402 48 51-0