PCNINFO 98007: Entscheid im Rechtsstreit um MS Wien, 12. Dezember 1997 Zwischenentscheid im Rechtsstreit zwischen Microsoft und US-Justizdepartement Bundesbezirksrichter Thomas Penfield Jackson hat in der hängigen Klage des US-Justizdepartements gegen Microsoft eine detaillierte Prüfung der Sachverhalte angeordnet. Ein Zwischenentscheid berechtigt Microsoft, Computerhersteller weiterhin mit der vollständigen Version von Windows 95, einschließlich Microsoft Internet Explorer, zu beliefern. Das Gericht lehnte zudem die Forderung des Justizdepartements, Microsoft täglich mit einer Million Dollar zu büßen, als gegenstandslos ab. Microsoft begrüßt den Entscheid von Richter Jackson, die Klage des Justizdepartements einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Das US-Justizdepartement hatte Microsoft im Oktober vorgeworfen, gegen eine gerichtlich abgesegnete Regelung aus dem Jahr 1995 über bestimmte Aspekte der Lizenzierung von Windows an Computerhersteller zu verstoßen. In Übereinstimmung mit Microsoft verfügte das Gericht nun die detaillierte Prüfung und Berücksichtigung zusätzlicher Fakten durch einen Spezialisten, bevor ein endgültiges Urteil gefällt werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei ein Entscheid noch "verfrüht", heißt es in der Begründung von Richter Jackson. Ob Microsoft gegen geltende Regelungen verstoße, sei damit noch nicht entschieden. In einer vorläufigen Verfügung bestätigte das Gericht das Recht von Microsoft, ihren OEM-Partnern Windows 95 in der Vollversion, zu der auch der Internet Explorer gehört, anzubieten, solange die OEM-Partner die Möglichkeit haben, Windows 95 auch ohne die Dateien des Internet Explorer 3.0 oder 4.0 zu installieren. Hardwarehersteller hatten schon immer die Möglichkeit, Windows 95 auch mit Web-Browsern von anderen Herstellern auf ihre Computer zu laden. Die Lizenzvereinbarungen enthalten auch keine Passagen, die sie daran hindern, Windows 95 mit Konkurrenzbrowsern auszuliefern. Die vorläufige Verfügung hat keine Auswirkungen auf den Zeitplan für die Entwicklung von Microsoft Windows 98. In zwei weiteren Punkten entschied das Gericht zugunsten von Microsoft. Die Forderung des Justizdepartements nach einer Busse von täglich einer Million Dollar wurde ebenso zurückgewiesen wie diejenigen Passagen der Klage, die Microsoft der widerrechtlichen Nutzung von "Non-Disclosure Agreements" (Vereinbarungen, Informationen nicht weiterzugeben) mit Geschäftspartnern bezichtigt. Mit dem vorläufigen Entscheid bestätigt das US-amerikanische Bundesbezirksgericht die Forderung von Microsoft, weitere Fakten in die Beurteilung miteinzubeziehen. Gleichzeitig wurde damit das weitere Vorgehen geklärt. "Wir nehmen die Gelegenheit gerne wahr, die Sachlage mit zusätzlichen Unterlagen und Beweismitteln zu klären", erklärte William H. Neukom, Senior Vice President für Law and Corporate Affairs. "Wir sind zuversichtlich, daß sich das Gericht unserer Auffassung, gegen keine Regelungen verstoßen zu haben, anschließen und uns in unserer Überzeugung stützen wird, daß technologische Innovation und Integration zum Wohl der Softwareindustrie und der Konsumenten ist." Weitere Informationen finden Sie unter der Adresse: http://www.microsoft.com/corpinfo/ PCNEWS, Siccardsburggasse 4/1/22, 1100 Wien Tel: 01-604 5070 Fax: DW2 Mobil: 0664-101 5070 WWW: http://pcnews.at/ E-Mail: pcnews@pcnews.at