Microsoft-Software für Ausbildung und Forschung
Raubkopien: illegal und riskant
Markus König
Unter SchülerInnen und StudentInnen ist es immer noch üblich, mit privat kopierter Software zu arbeiten, um - vordergründig - Geld zu sparen. Raubkopien sind aber besonders anfällig für Fehler und Computerviren. Spätestens beim ersten Datenverlust geht die Rechnung nicht mehr auf.
Computerprogramme sind individuelle schöpferische Leistungen und unterliegen folglich dem Schutz des Urheberrechts. Zu den geschützten Programmen gehören sowohl Betriebs- als auch Anwendungssoftware sowie die dazugehörigen Programmbeschreibungen und Handbücher. Wichtig zu wissen ist, daß ein generelles Kopierverbot für Computerprogramme (und Teile davon) besteht. Wird gegen dieses generelle Kopierverbot verstoßen, liegt eine strafbare Handlung vor, die von der Justiz schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen wird.
Der wirklich günstige Weg zu (Original)Software
Schul-/StudentInnenversionen sind Originalprodukte, die sich lediglich lizenzrechtlich von der Vollversion unterscheiden, aber nicht in ihrem Funktionsumfang. Diese Versionen dürfen ausschließlich für Schulungs- und Ausbildungszwecke sowie für Forschungsarbeiten eingesetzt werden. Wer berechtigt ist, Schul-/StudentInnensoftware zu beziehen, und welche Nachweise dazu erbracht werden müssen, unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller.
EDU-Select: Microsoft Software für Ausbildung und Forschung
Microsoft bietet Software für Schulen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen zu einem speziellen Vorzugspreis an. Der Leistungsumfang der Produkte ist nicht eingeschränkt; es handelt sich um Vollversionen. Die Schul-/StudentInnenprodukte sind ausschließlich für den Einsatz in Lehre oder Forschung ohne Gewinnerzielung bestimmt. Für kommerzielle Zwecke und in der Verwaltung müssen “normale” Lizenzen eingesetzt werden.
Über EDU-Select kann Software von folgenden Institutionen bezogen werden: alle Schulen in Österreich, Pädagogische Institute und Akademien, alle mit dem BMUK verbundene Institutionen, alle Universitäten sowie alle mit dem BMWFK verbundene Institutionen.
Forschung & Lehre Select-Lizenzen können über EDU-Select-Handelspartner, wie CompDelphin, erworben werden. EDU-Select-Handelspartner sind eine besondere Kategorie von Wiederverkäufern, die berechtigt sind, Lizenzen unter dem Forschung & Lehre Select-Programm zu verkaufen bzw. zu vertreiben.
Wer kann Microsoft Lizenzen für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrkräfte beziehen?
Ab Anfang Juni 1997 hat Microsoft den Kreis der BezieherInnen von Schul-/StudentInnen-Software ausgeweitet. Jetzt gehören zum Kreis der bezugsberechtigten auch SchülerInnen ab der 5. Jahrgangsstufe von allgemein- und berufsbildenden Schulen (AHS/BHS) und (vollberuflich tätige) Lehrkräfte von Schulen und Hochschulen.
Lehrende/Lernende folgender (Hoch)Schulformen sind zum Bezug der Lizenzen berechtigt:
Allgemeinbildende Pflichtschulen (ausgenommen Volksschulen und Sonderschulen)
Allgemeinbildende höhere Schulen
Berufsbildende Pflichtschulen
Gewerbliche und technische Schulen
Kaufmännische mittlere und höhere Schulen
Schulen für wirtschaftliche Berufe
Sozialberufliche Schulen
Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Mittlere und höhere Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung
Akademien der Lehrerbildung und Erzieherbildung
Staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen und Universitäten
Nicht zum Bezug berechtigt sind Schüler, Studierende und Lehrkräfte von folgenden Schulformen:
Erwachsenenbildung (z.B. WIFI, BFI, VHS)
TeilzeitstudentInnen und GasthörerInnen
Der Weg zur Software
Die Microsoft Lizenz für Schüler, Studierende und Lehrkräfte hat einige Besonderheiten im Vergleich zu “normalen” Schulversionen. Das beim Händler erworbene Produktpaket enthält noch nicht die endgültige Software, sondern eine vorläufige Lizenz und ein Bestellformular für die Software-CD, die direkt von Microsoft an den/die KäuferIn ausgeliefert wird. Das Bestellformular füllt der/die KäuferIn vollständig aus, wichtig sind v.a. der Name, die genaue Adresse und die Unterschrift, durch welche die Lizenzbestimmungen anerkannt werden. Das Bestellformular muß mit den notwendigen Nachweisen der Bezugsberechtigung (siehe unten) in den im Paket beiliegenden voradressierten und vorfrankierten Umschlag an das Microsoft Fulfilment Center in Holland geschickt werden. Dort wird dann die endgültige Lizenz und die CD mit der Software konfektioniert und nach ca. drei Wochen ausgeliefert. Ausgeliefert wird eine persönliche Lizenz, die durch die Unterschrift des/der SchülerIn, des/der StudentenIn bzw. der Lehrkraft gültig wird und eine CD-ROM mit der Software (keine Handbücher).
Welche Produkte werden angeboten?
Es werden drei Arten von Lizenzen angeboten:
1. die Applikationslizenz (Office Professional für Windows 95 oder Office für den Macintosh)
2. die Betriebssystemlizenz (Windows 95 Update und Windows NT Workstation)
3. die Programmiersprachenlizenz (Visual Basic Professional und Visual C++ Professional und Visual J++ Professional). Neu: Visual J++ Professional als dritte Programmiersprache in die Lizenz aufgenommen – zum selben Preis!
Bei der ausgelieferten Software handelt es sich immer um die neuesten Versionen der Produkte.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Folgende Nachweise und Unterschriften sind zu erbringen:
StudentInnen: wie bisher auch eine gültige Original-Inskriptionsbestätigung und Anerkennung der Lizenz- und Bezugsbestimmungen durch Unterschrift auf dem Bestellformular
SchülerInnen: Anerkennung der Lizenz- und Bezugsbestimmungen durch Unterschrift des Schülers/der Schülerin auf dem Bestellformular, Unterschrift und Stempel der Schule, um zu bestätigen, daß der/die SchülerIn bei dieser Schule eingeschult ist, bei minderjährigen SchülerInnen Anerkennung der Lizenz- und Bezugsbestimmungen durch Unterschrift auf dem Bestellformular durch den/die ErziehungsberechtigteN.
Lehrkräfte: Anerkennung der Lizenz- und Bezugsbestimmungen durch Unterschrift der Lehrkraft auf dem Bestellformular, Unterschrift und Stempel der akademischen Institution, um zu bestätigen, daß die Lehrkraft an dieser Institution tätig ist.
Weitere Bestimmungen
Von den Microsoft Lizenzen für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrkräfte darf jeweils nur ein Exemplar pro Produkt einer Versionsnummer erworben werden. Die Lizenzen sind update-fähig auf eine kommerzielle Version. Ebenso wie die Vollversion wird auch die Microsoft Lizenz für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrkräfte als Voraussetzung für eine Subskription von Visual C++ anerkannt (Die Subskription muß beim Händler erworben werden).
Die Nutzung der Microsoft Lizenzen für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrkräfte ist auch nach der Ausbildung unbegrenzt nutzbar. Nach Ende der Ausbildung darf aber keine neue Version mehr erworben werden. Wenn ehemalige SchülerInnen oder StudentInnen eine neue Version der Produkte benötigen, können sie ein kommerzielles Update erwerben.
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