ADIM
Martin Weissenböck
Liebe Freunde der ADIM!
In diesem Heft soll nicht über neue Auflagen und Projekte berichtet werden, sondern über eine bemerkenswerte Entwicklung im Bereich der Schulbuchaktion. Zur Erinnerung: bestimmte ADIM-Bände können im Rahmen der Schulbuchaktion bestellt werden.
Aber der Reihe nach. Um die ADIM-Bände möglichst preiswert ausliefern zu können, habe ich mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie die Direktlieferung an Schulen vereinbart. Aus dem damaligen Antwortschreiben:
Sie haben sich mit Schreiben vom 21. Oktober 1991 damit einverstanden erklärt, die in die amtliche Fachbuchliste aufgenommenen Bücher ... (es folgt eine Liste der ADIM-Bände) ... auf Bestellung direkt an die Schulen zu liefern. Sie werden daher ersucht, Bestellungen des Buchhandels betreffend die oben angeführten Bücher unter Hinweis auf die mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie getroffene Vereinbarung für die Schulbuchaktion nicht entgegenzunehmen.
Die Rechnungen über Ihre Lieferungen an die Schulen sind gemeinsam mit den Büchern zweifach an die belieferten Schulen zu senden. Die Schulen haben die Richtigkeit der erfolgten Lieferung auf einer Ausfertigung der Rechnung zu bestätigen und diese Rechnung sodann der jeweils zuständigen Finanzlandesdirektion zu übersenden, welche die Bezahlung der Rechnung veranlassen wird.
Klar, eindeutig! Diese Regelung hat jahrelang gut funktioniert, wenngleich die Abrechnung über die Finanzlandesdirektionen eher umständlich war und lange gedauert hat.
Ende November überraschte mich dann ein Brief des Bundesgremiums des Handels mit Büchern:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der SCHULBUCHAKTION NEU ist geplant, auch die sogenannten Fachbücher in Zukunft über Schulbuchanweisungen abzugeben. Dies bedingt, dass diese Werke ab dem Schuljahr 1998/99 nur mehr über den Buchhandel ausgeliefert werden können.
Da Sie Ihr für die Fachbuch-Liste gemeldetes Werk bisher nur durch Direktbestellung, d.h. Bestellung des Titels von der Schule direkt bei Ihnen, abgegeben haben, ersuchen wir Sie mitzuteilen, ob Sie bereit sind, Ihr Fachbuch nunmehr über den Buchhandel auszuliefern und sich an die entsprechenden Bedingungen, d.h. z.B. Gewährung eines Buchhändler-Rabattes etc, zu halten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, falls Sie Ihr Fachbuch jedoch weiterhin nur durch Direktbestellung abgeben wollen, mit Ihrem Fachbuch nicht in die „Anhangsliste“ (früher: Fachbuch-Liste) aufgenommen werden und die Schule Ihren Titel nur im Rahmen der Unterrichtsmittel eigener Wahl anschaffen können.
Wir ersuchen um schriftliche Rückmeldung bis 28.11.1997.
Im Klartext: der Buchhandel will an den Skripten kräftig verdienen, aber das Risiko bei den Autoren belassen. . Am Rande sei nur bemerkt, daß das Schreiben, datiert mit 20.11. bei mir am 24.11. eingetroffen ist.
Auch das Rückmeldeblatt ist interessant:
Ich/Wir bin/sind mit der Auslieferung der von mir/uns herausgegebenen und im Rahmen der Fachbuchaktion angemeldeten Fachbücher über den Buchhandel und der damit verbundenen Vorgaben (z.B. Gewährung eines Buchhändlerrabattes, Preiszusage bis 31. Mai des Folgejahres. Rücknahme von Fachbüchern etc.)
- einverstanden
- nicht einverstanden.
Inzwischen habe ich erfahren, daß auch andere Fachbuchautoren derartige Schreiben erhalten haben.
Zu beachten ist, daß die Autoren mit allen möglichen Bestimmungen einverstanden sein sollen, ohne daß sie im Detail erklärt werden. Die Kosten der Fachbücher müssen bei dieser Vorgangsweise steigen!
Der Satz „Dies bedingt, dass diese Werke ab dem Schuljahr 1998/99 nur mehr über den Buchhandel ausgeliefert werden können“ erinnert stark an die drei Grundregeln der Verwaltung:
1. Das haben schon immer so gemacht!
2. Das haben wir noch nie so gemacht!
3.
Da könnte ja ein jeder kommen!
Schon am nächsten Tag habe ich geantwortet (Auszug):
Ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens vom 20.11.1997 betreffend die „Schulbuchaktion neu“. Einige Punkte habe ich mit Befremden registriert und bitte daher um nähere Informationen:
... Mir ist nicht klar, wie auf Grund eines Schreibens einer Interessensvertretungen, wie etwa des Bundesgremiums des Handels mit Büchern ..., diese Vereinbarung geändert werden soll. Welche Rechtsfolgen hat Ihrer Ansicht nach ein Schreiben an Sie in bezug auf die im November 1991 getroffenen Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie? Ich denke, daß jede Änderung der Vereinbarung nur mit den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie getroffen werden kann.
Sie wollen wissen, ob ich bereit bin, mich laut Seite 1 an die entsprechenden Bedingungen, d.h. z.B. Gewährung eines Buchhändler-Rabatts etc, zu halten und nennen auf Seite 2 die Vorgaben (z.B. Gewährung eines Buchhändlerrabattes, Preiszusage bis 31. Mai des Folgejahres, Rücknahme von Fachbüchern etc). Da in beiden Fällen durch die Wortfolge „z.B.“ und „etc“ ausgedrückt wird, daß die Aufzählung nur exemplarisch erfolgt, ersuche ich um Übermittlung der vollständigen Richtlinien und Vertragsbedingungen. Insbesondere die Höhe des Buchhändlerrabatts ist offen. Es läßt sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wohl nicht vereinbaren, die von Ihnen genannten Zeilen blanko zu unterschreiben. Ich erwarte mir gerade von Ihnen als Vertretern der Wirtschaft dafür Verständnis; ferner erwarte ich eine detaillierte Information und eine faire Vorgangsweise beim Abschluß von Vereinbarungen.
Ich habe es als meine Aufgabe angesehen, preiswerte Unterlagen für den Unterricht zu produzieren. ... Ein ...Rabatt ist dabei kalkulatorisch nicht möglich. Mangels detaillierter Angaben nehme ich für die folgende Rechnung einen Buchhandelsrabatt von 30% an. Daher müßte ich den Preis um 30%/(100%-30%) = 42,86% von derzeit 120,00 ATS auf 171,60 ATS erhöhen, um einen Rabatt von 30% gewähren zu können. Wenn zusätzliche administrative Arbeiten, wie etwa die angesprochene Rücknahme von Büchern, finanziert werden müssen, beträgt der Verkaufspreis bald 180,- ATS. Meine Kunden sind das Familienministerium, Schüler, Eltern, Schulen. Bitte erklären Sie mir, wie ich meinen Kunden eine Preissteigerung von 50% erklären kann, ohne daß dabei die Leistung erhöht wird. ...
Ich ... trage ... das gesamte Risiko. Eine Bestellung würde nach Ihrem Modell so ablaufen: eine Schule bestellt z.B. 35 Stück eines Skriptums statt bei mir bei einem Buchhändler. Die Buchhandlung gibt die Bestellung weiter. Ich versende das Paket. Das Paket wird vom Buchhändler der Schule übergeben. Der Buchhändler fakturiert 6.300,- ATS, behält 1.890,- ATS und überweist 4.410,- ATS an mich. Sind Ihrer Ansicht nach damit die Leistungen und der Arbeitsaufwand der einzelnen Beteiligten korrekt abgegolten?
Ihr Schreiben ist mit 20.11.1997 datiert und bei mir am 24.11.1997 eingetroffen. Heute ist der 25.11. Sie erwarten eine Rückmeldung bis zum 28.11.1997. Bei jedem amtlichen Schriftstück wird ein Frist von 1 bis 2 Wochen für eine Meinungsbildung und eine Stellungnahme eingeräumt. Ihre Zeitvorgaben sind sehr befremdlich, widersprechen sie doch dem Bild einer service- und mitgliederorientierten Organisation. Ich erwarte vor meiner Entscheidung eine Meinungsäußerung des Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zu Ihrem Schreiben und darüber hinaus eine detaillierte Beantwortung meiner oben angegeben Fragen durch Sie. Oder sollte diese kurze Frist dazu beitragen, daß die Autoren keine Möglichkeit einer Meinungsbildung haben? Ich bitte auch dazu um eine Stellungnahme Ihrerseits.
Und ein weiteres Schreiben an das zuständige Familienministerum (Auszug):
Ich vermute, daß die Abrechnung der Fachbücher über Schulbuchgutscheine zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll und begrüße dies prinziell. Es kann aber nicht im Sinne des Budgets, des Familienlastenausgleichsfonds, des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, der betroffenen Schüler, Eltern oder Schulen sein, wenn damit die Preise um beispielsweise 50% erhöht werden müssen. ...
Mein Vorschlag:
Die Fachbücher werden, wie vorgesehen, über Gutscheine abgerechnet.
Zusätzlich erhalten die Eigenverlage auf Wunsch die Möglichkeit, Gutscheine an Zahlungs statt anzunehmen und direkt weiterzuverrechnen bzw. gutschreiben zu lassen.
Damit würde dem berechtigten Wunsch nach einer Verwaltungsvereinfachung Rechnung getragen werden. Die Eigenverlage haben keine finanziellen Einbußen. Die Bücher brauchen nicht teurer zu werden.
Über E-Mail haben sich inzwischen weitere Fachbuchautoren gemeldet. Ich habe in dieser Runde die Gründung einer „Interessenesgemeinschaft Fachbuchautoren“ angeregt.
Da ich wochenlang keine Antwort erhalten habe, habe ich bei Kammer noch einmal nachgefragt, dieses Mal beim obersten Chef, dem Präsidenten Ing. Maderthaner:
...
Ich habe mit Schreiben vom 25. November an das Bundesgremium des Handels
mit Büchern... um detaillierte Auskünfte ... ersucht. Ich bin heute weiters
sehr befremdet, daß ich ... bis heute weder eine Empfangsbestätigung meines
Schreibens noch irgendeine Form einer Antwort erhalten habe.
...
Ich ersuche
Sie daher, Ihren Einfluß geltend zu machen, daß die von mir gestellten
Fragen ebenso mit Dringlichkeit behandelt und beantwortet werden, wie ich
mich auch mit dem an mich gerichteten Schreiben auseinander gesetzt habe.
Auch der Bundesverband der Elternvereinigungen hat sich an das Familienministerium gewandt (Auszug):
Der Bundesverband der Elternvereinigungen hat erfahren, daß ab dem Schuljahr
1999/2000 Änderungen bei der Schulbuchaktion geplant sind: Fachbücher für
technische und gewerbliche Lehranstalten, die derzeit in der Liste 4100F
„Anhang 1 zur Schulbuchliste und Fachbuchliste“ aufgeführt werden, sollen
in Zukunft entweder (a) aus dem zur freien Disposition der Schulen verfügbaren
10% (15%) Anteil des Schulbuchbudget bezahlt werden oder (b) nur mehr über
Buchhandlung mittels Schulbuchgutscheinen bestellt werden können. Dem Vernehmen
nach soll diese Änderung zur Verwaltungsvereinfachung bei den Finanzlandesdirektionen
führen.
...
Da die Schulbudgets der Schulen wohl kaum angehoben werden können,
würde diese Preiserhöhung entweder zu einer Reduktion des Schulbuchangebotes
an der Schulen führen oder aber auf die Eltern überwälzt werden müssen.
Ich nehme nicht an, daß dies eine Intention des Bundesministeriums für
Umwelt, Jugend und Familie ist! Seitens des Bundesverbandes der Elternvereinigung
möchte ich hiermit gegen diese zu erwartende zusätzliche Belastung Protest
erheben!
Wer sich für diese Aktivitäten interessiert und mithelfen will, einen Angriff auf initiative Autoren abzuwehren, melde sich per E-Mail bei der „Interessensgemeinschaft Fachbuchautoren“ igfba@adim.at!