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ADIM
Martin Weissenböck
Schon in den letzten Heften wurde berichtet, daß das Familienministerium eine Neuorganisation der Schulbuchaktion plant. Abgesehen von der Einrichtung von Bücherladen, bei denen wieder einmal nicht geklärt ist, wer die Arbeit machen soll, sollen alle Bücher über Gutscheine oder als Unterrichtmittel eigener Wahl angeschafft werden. Gutscheinbücher können nur über Buchhandlungen geliefert werden. Das hätte bei allen Eigenverlagen Preiserhöhung von rund 35-40% zur Folge. Sowohl die ADIM-Skripten wie auch etliche andere Skripten, die seit Jahren im Rahmen der Schulbuchaktion als sogenannte Fachbücher der Schulen zur Verfügung stehen, sind davon betroffen.
Leider waren die Reaktionen auf unsere Bedenken nicht erfreulich. Herr Bundesminister Bartenstein schrieb (nach meinem vierten Brief) folgendes:
Sehr geehrter Herr Dr. Weissenböckl
Zu Ihrem Schreiben in dem Sie die Anliegen der „Interessensgemeinschaft Fachbuchautoren“ in Bezug zur lautenden Schulbuchreform vortragen, teile ich Ihnen folgendes mit:
Die Reformen im Bereich der Schulbuchaktion beziehen sich unter anderem auch auf Verwaltungsabläufe, die für alle Beteiligten eine Vereinfachung bringen sollten. Eine dieser Maßnahmen ist die Einschränkung des arbeitsaufwendigen Beschaffungsweges über die Finanzlandesdirektionen und die einheitliche Abgabe aller Schulbücher aus den traditionellen Schulbuchlisten über Schulbuchanweisungen. Im übrigen auch eine Anregung des Rechnungshofes anläßlich einer Gebarungsprüfung der Schulbuchaktion.
Die Koordination dieser Maßnahme hat das Bundesgremium des Handels mit Büchern etc. übernommen. Sie werden die Bedingungen für die Aufnahme der Schulbücher in den Anhang zu den amtlichen Schulbuchlisten demnächst erhalten. Diese wurden den geltenden vertraglichen Vereinbarungen für die Schulbuchverleger und -händler angepaßt.
Sie sehen darin finanzielle Einbußen für die „Eigenverlage“ bzw. die Notwendigkeit Ihre Schulbuchpreise zu erhöhen, wenn das Bundesgremium auch Ihre Schulbücher in Betreuung nehmen würde. Ihre günstigen Preise sind aber andererseits zumindest teilweise nur deshalb möglich, weil Sie z.B. an Kosten, die für die Erfassung Ihrer Schulbücher und die Aufnahme in den Anhang zur Schulbuchliste, an den Druck- und Versandkosten für die Schulbuchlisten entstehen, keinen Kostenanteil zu tragen haben.
Die traditionellen Schulbuchlisten sind, wie Sie richtig feststellen, amtliche Schulbuchlisten nach dem Familienlastenausgleichsgesetz. Daraus kann aber keine Verpflichtung abgeleitet werden, daß diese Listen den Schulen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ihrem Vorschlag, ein eigenes Abrechnungsverfahren mit Gutscheinen für die „Eigenverlage“ zu konzipieren, kann ich nicht zustimmen. Das würde nämlich unserem Vorhaben, Abläufe zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, widersprechen und außerdem zu zusätzlichen Verwaltungskosten führen, die den Anteil für Schulbücher innerhalb der Gesamtkosten der Schulbuchaktion schmälern würden.
Ihre Schulbücher als „Unterrichtsmittel eigener Wahl“ den Schulen anzubieten, steht sicher nicht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung.
Ich möchte Ihnen zunächst empfehlen, das Angebot des Bundesgremiums dahingehend zu prüfen, ob Sie nicht eigene Kosten für den Vertrieb Ihrer Bücher durch die Übernahme der Koordinationsaufgaben durch das Bundesgremium sparen und damit die Beiträge an das Bundesgremium ausgleichen könnten.
Sie sollten daher den Sachverhalt unter den gegebenen Umständen überdenken und Ihre Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung meines Ressorts zukommen lassen, damit ein möglichst einvernehmliches Ergebnis mit Ihnen erzielt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Und hier meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich danke für Ihr Schreiben vom 17. April 1998, in dem Sie auf die Anliegen der „Interessensgemeinschaft Fachbuchautoren“ (IGFBA) eingehen. Ich würde mich - auch im Namen der betroffenen Kollegnnen und Kollegen - über konstruktive Gespräche mit der Fachabteilung Ihres Ressorts sehr freuen. Da aber zwei einschlägige Briefe an die Abteilung V/3 bisher unbeantwortet blieben, wende ich mich mit meinem Schreiben wieder an Sie und danke im voraus für Ihr Verständnis.
Namens der Kolleginnen und Kollegen der IGFBA und auch im eigenen Namen möchte ich unser gemeinsames Anliegen präzisieren:
1. Wir sind wie Sie sehr daran interessiert, daß die Verwaltungsabläufe vereinfacht werden und somit auch Steuergelder eingespart werden: als betroffene Autoren, die sich eine einfachere Abwicklung wünschen; als Lehrer, die mit der Durchführung der Schulbuchaktion auch organisatorisch belastet sind; als Eltern, die die optimale Ausstattung der Kinder mit Unterrichtsmitteln wünschen und natürlich auch als Staatsbürger, denen die Verwendung der Steuermittel am Herzen liegt.
2. Die finanziellen Einbußen ergeben sich vor allem daraus, daß bei Auslieferung über den Buchhandel seitens der Buchhändler ein Rabatt von 22% erwartet wird; dies bedeutet, daß der Verkaufspreis um 28,2% erhöht werden müßte. Die Rücknahmeverpflichtung setze ich einmal mit 3% an. Wir kritisieren an der Neuregelung, daß ohne Leistungssteigerung der Preis um etwa 32% erhöht werden müßte. Wenn wir als verantwortungsbewußte Fachbuchautoren unsere Preise im Interesse der Schulen sehr knapp kalkulieren und ein EDV-Skriptum um 120 ATS herausbringen, das vergleichsweise im Handel 500 bis 700 ATS kosten würde, ist wohl verständlich, daß die Buchhändlerrabatte nicht in der Kalkulation unterzubringen sind.
3. Wie weit es zulässig ist, daß amtliche Listen statt aus Steuermitteln von den Verkäufern teilweise vorfinanziert werden müssen und dann über den Umweg der Schulbuchpreise sehr wohl wieder den Steuerzahler belasten, will und kann ich hier nicht kommentieren. Aus den Unterlagen des Buchhandels geht leider keineswegs klar hervor, welche Kosten dem einzelnen „Eigenverleger“ erwachsen würden, wenn die Listen über das Gremium verteilt werden. Ich meine, daß ein realistischer Unkostenbeitrag durchaus verhandelbar ist.
4. Ab Herbst 1998 sollen allen Bundesschulen und Schulen, die Bundeslehrer beschäftigen, nicht nur elektronisch vernetzt sein, sondern auch einen echten Internetzugang haben. Damit bietet sich für die Eigenverleger die Möglichkeit, ihr Angebot kostengünstig präsentieren zu können. Als Internet-Adresse habe ich vorerst http://www.adim.at/fachbuecher vorgemerkt. Der werbemäßige Wert bzw. Informationswert der Schulbuchlisten sollte also nicht überschätzt werden!
5. Es wurde argumentiert, daß die Lieferung über den Buchhandel Vereinfachungen für die Eigenverlage bringt und das auch finanzielle Auswirkungen haben müsse. Jedoch ergeben sich keine Kostenreduktionen für die Eigenverleger, da die „Vereinfachungen“ leider nicht auszunehmen sind: der Aufwand ist völlig identisch, wenn 30 Skripten an eine Schule oder an einen Buchhändler geschickt werden. Im Gegenteil: die Rücknahmeverpflichtung erschwert und verteuert die Arbeit der Eigenverleger.
Besonders seltsam wäre folgende - keineswegs hypothetische - Situation:
Ein Autor nutzt die Vervielfältigungsmöglichkeiten seiner Schule zur Herstellung
eines Skriptums und bezahlt die anfallenden Kosten. (Somit lagern die Skripten
bereits an der Schule!) Nun müßten die Skripten an einen Buchhaendler geliefert
werden, der sie wieder an die Schule zurückliefert und dafür 22% des Verkaufspreises
verrechnet. Ich denke, daß die Absurdität dieses Falles nicht weiter ausgeführt
werden muß!
6. Sie schreiben ferner, daß „...keine Verpflichtung abgeleitet werden (kann), daß diese Listen den Schulen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen.“ Wurde eigentlich schon einmal überlegt, die Kosten der Listen bei den Schulen einzuheben oder vielleicht mit dem von den Schulen eingehobenen Selbstbehalt gegenzuverrechnen?
7. Sie schreiben auf Seite 2, ich hätte vorgeschlagen, „ein eigenes Abrechnungsverfahren mit Gutscheinen für die ‘Eigenverlage’ zu konzipieren.“ Nichts liegt mir ferner, da so eine Idee ja den gemeinsamen Zielen nach Kostenreduktion und Verwaltungsvereinfachung entgegenlaufen würde. Unser Vorschlag lautet einfach, daß die Gutscheine auch von den Eigenverlagen eingelöst werden sollen. Dieses Abrechnungsverfahren wäre kompatibel zum Gesamtsystem und würde für Eigenverleger, Schulen und Finanzlandesdirektionen wesentliche Verbesserungen bringen. Ich kann keinen Grund erkennen, warum diese einfach Änderung nicht umgesetzt werden soll.
8. Sie weisen im nächsten Absatz auf die Möglichkeit hin, die Schulbücher als Unterrichtsmittel eigener Wahl den Schulen anzubieten. Gestatten Sie mir, Sie auf einen Widerspruch aufmerksam zu machen: Sie erwähnen im zweiten Absatz auf Seite 1 die „Einschränkung des arbeitsaufwendigen Beschaffungsweges über die Finanzlandesdirektionen“ und „eine Anregung des Rechnungshofes anläßlich einer Gebahrungsprüfung der Schulbuchaktion“ und weisen gleichzeitig auf Seite 2 auf die Nutzung eben dieses aufwendigen zweiten Beschaffungsweges über die „Unterrichtsmittel eigener Wahl“ und somit die Abrechnung über die Finanzlandesdirektionen hin. Wenn die Verwaltungsvereinfachung wirklich das Ziel ist (und daran zweifle ich nach Ihren Ausführungen nicht), bietet sich eben die Abrechnung über Gutscheine (siehe Punkt 7) bei den Eigenverlagen als optimale Lösung an.
9. Die Variante, die Schulbücher als Unterrichtsmittel eigenes Wahl anzubieten, bringt aber für Schulen, Steuerzahler und Autoren weitere Nachteile:
Bisher führen die Schulen im Rahmen der Schulbuchaktion für die Verlage eine (kostenlose) Bedarfserhebung durch, die den Verlagen eine genaue Kalkulation erlaubt. Davon profitieren derzeit durchaus auch die Eigenverlage. Bei der Variante „Unterrichtsmittel eigener Wahl“ entfällt die Prognose über die zu erwartenden Stückzahlen. Werden zu wenig Bücher und Skripten gedruckt, müssen relativ kleine und daher teure Auflagen nachgedruckt werden. Werden zu viele Bücher gedruckt, sind sie - vor allem im EDV-Bereich - ein Jahr später unbrauchbar. Daher kann nicht mehr so knapp kalkuliert werden, die Bücher müssen zu einem höheren Preis angesetzt werden. Wieder einmal gehen die Kosten zulasten der Schule bzw. des Budgets.
Die Information der Schulen muß nun vom Eigenverlag her erfolgen; auch diese Kosten sind irgendwie im Buchpreis unterzubringen. Das Ausmaß dieser Kostenerhöhung kann noch nicht berechnet werden, da Erfahrungswerte fehlen. Ich nehme einmal an, daß die Eigenverlage zur Sicherheit ihre Preise um 25% bis 35% erhöhen müssen. Es ist noch nicht ausreichend untersucht worden, ob in manchen Spezialformen mit sehr kleinen Absatzzahlen hinreichend viele Listenbücher vorhanden sind, sodaß die 15% des Schulbuchbudgets für eine Versorgung mit Unterrichtsmitteln eigener Wahl ausreichen.
Unter „Unterrichtsmitteln eigener Wahl“ waren wohl ursprünglich CDs, andere elektronische Medien u.ä. gemeint. Es ist für die Schulen nun schwer verständlich, wenn sie nun jene Skripten, die sie schon seit Jahren benutzen, aus diesem „Topf“ zahlen müssen und erst wieder keine echte Wahl haben, alternative Medien einzusetzen.
Wenn ein Eigenverlag seine Bücher nicht über den Buchhandel verkaufen will, werden die Bücher aus den Listen gestrichen. Dies gilt auch für approbierte Bücher! Somit werden aber auch die Schulen nicht über approbierte Lehrbücher informiert. Damit stellt sich einerseits die Frage nach dem Sinn der Approbation; andererseits müssen sich meiner Ansicht nach nachgeordnete Dienststellen auf die Aussagekraft und Vollständigkeit von Erlässen (samt beigefügten Listen) verlassen können.
10. Zu Ihrem Vorschlag, das Angebot des Bundesgremiums zu prüfen, meine ich, daß uns - wie schon unter Punkt 3 dargestellt - eine vernünftige Kostenbeteiligung durchaus verhandelbar erscheint. Beispiel: 3% des Umsatzes, maximal 500 ATS pro Eintragung. (Wie auch alle anderen Verlage müßten auch die Eigenverlage dann diese Kostenbeteiligung kalkulieren bzw. einrechnen.) Die Argumentation der „Interessensgemeinschaft Fachbuchautoren“ richtet sich gegen die zwingende Einschaltung des Buchhandels, der zu Kostensteigerungen zulasten der Schulen oder des Steuerzahlers führt, ohne mit einer Vereinfachung der Arbeit oder einer sonstigen Leistungssteigerung verbunden zu sein.
Ich ersuche namens der IGFBA nochmals um Prüfung unserer Argumente und Vorschläge und verbleibe, mit den besten Empfehlungen
Martin Weissenböck
Also kein Eingehen auf unsere Vorschläge. Schade - Verwaltungsvereinfachung ist auch unser Anliegen! Bei Reaktionsschluß dieser Ausgabe lagen noch keine weiteren Informationen vor.
Jedenfalls wollen viele Autoren von Eigenverlagen ihre Werke im Internet vorstellen. Wer betroffene Autoren bzw. Eigenverlage kennt, möge sie auf die Aktion aufmerksam machen. Nachrichten werden erbeten per E-Mail an igfba@adim.at.