ADIM
Martin Weissenböck
Neues von der ADIM
In den letzten PCNEWS habe ich bereits ausführlich über Probleme mit einem neün Abrechnungsmodus des Familienministeriums für Schulbücher berichtet. Eine Lieferung über den Buchhandel hätte die Preise um geschätzt 35% erhöht. Dies betrifft nicht nur die ADIM, sondern auch alle anderen Autoren, die ihre Schulbücher selbst vermarkten wollen (Eigenverleger).
In einem Gespräch mit MR Novoszel vom Familienministerium konnten wir am 23. Juni folgende Vorschläge erarbeiten:
Variante 1: Jeder Eigenverleger kann ab dem Schuljahr 1999/2000 seine Werke als Unterrichtsmittel eigener Wahl (Abrechung über die FLD, zu bezahlen aus dem 15%-Topf der Schule) anbieten. Dies ist, wie bekannt, der Inhalt des ursprünglichen Angebotes des Familienministeriums für alle, die nicht über den Buchhandel liefern wollen und auch nicht die erwarteten Rabatte gewähren wollen.
Variante 2: Abrechnung über Schulbuchanweisungen (Gutscheine). In diesem Fall ist nun die Lieferung über Buchhandlungen NICHT vorgesehen.
Vorteile der Gutscheinlösung
l Auflistung der Bücher der Eigenverlage in der Schulbuchliste.
l Die Bestellung erfolgt gemeinsam mit allen anderen Büchern. Das bedeutet eine einheitliche Handhabung in den Schulen. Die Bücher der Eigenverlage können somit sofort bestellt werden und müssen nicht erst aus dem Rest bezahlt werden.
l Durch die Abrechnung über Gutscheine können eventüll auch neü Interessentenkreise gewonnen werden: ich denke da bei Informatikbüchern an das Wahlpflichtfach Informatik an den AHS; die AHS konnte bisher mit der Abrechnung über die Finanzlandesdirektionen nicht viel anfangen.
l Grössere Absatzzahlen bringen wieder günstigere Einkaufspreise.
l Neue Bücher können nach wie vor über die Schule und die Schulbehörde 1. Instanz in die Listen eingebracht werden; Eigenverleger können ihre Werke aber auch direkt über das BMUkA, Abt III/D/13, MR Denscher, zur Aufnahme in die Liste einreichen.
l Sofortige Einlösung der Beträge (die FLD hat ja bei Lieferung im September die Fachbücher manchmal erst im Jänner oder Februar bezahlt).
Ich meine, daß die Vorteile der Abrechnung über Gutscheine bei weitem überwiegen, aber natürlich kann jeder einzelne Eigenverleger auch die Variante 1 wählen!
Weitere Punkte des Gespräches
l Die Eigenverlage müssen sich verpflichten, die Preise jeweils für ein Schuljahr konstant zu halten und die bestellten Bücher auch wirklich zu liefern. Nun - das wird wohl keine Schwierigkeiten bereiten.
l Eigenverleger dürfen keine fremden Werke verlegen.
l Zur Definition eines Eigenverlages: der Eigenverleger muß selbst bei dem Buch (zumindest) mitarbeiten.
l Versandspesen dürfen nicht verrechnet werden.
Ich habe ferner vorgeschlagen, die komplette Schulbuchbestellung in Zukunft über das Internet abzuwickeln. Das Gegenargument - 50% der Bücher gehen an Volks- und Hauptschulen und die haben noch keinen Internetzugang - läßt sich kaum entkräften.
An einem Modell sollte trotzdem gearbeitet werden.