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Martin Weissenböck

http://www.adim.at/

mweissen@ccc.at

Seminarplanung und automatische Fragebogenauswertung

Martin Weissenböck

Für die Planung des Seminars “Netze 4" (abgehalten im August 1998 an der HTL Wien 4) wurde die Interessenten gebeten, die vorgeschlagenen Themen zu bewerten und somit bei der Seminarplanung mitzuwirken. Das Web-Formular (http://www.htlw4.ac.at/netze4/) wird von einem CGI-Skript ausgewertet. Das Skript ist in Perl geschrieben. Jeder Fragebogen wird sofort ausgewertet und das Ergebnis wird auf einer anderen Webseite sofort grafisch dargestellt.

Perl ist für solche Auswertungen sehr gut geeignet. Obwohl Perl primär auf UNIX-Anlagen installiert ist (Perl ist zum Beispiel in der Linux-Version von SuSE enthalten), gibt es auch 32-Bit-Windows-Installationen.

Die Perl-Programme für diese Fragebogenauswertung wären hier für den Abdruck zu lang, sie sind aber auf der ADIM Seminar-CD 106 enthalten. Wer sie studieren möchte, kann mir auch eine E-Mail senden.

perl

Um Perl kennenzulernen, sind Bücher aus dem O’Reilly-Verlag sehr zu empfehlen. Es gibt eine sehr gute Perl-Einführung (im englischen Original oder in deutscher Übersetzung).  Wer sich aber davon überzeugen möchte, dass in Perl sogar objektorientierte Programme möglich sind, möge das Buch “Fortgeschrittene Perl-Programmierung” von Sriram Srinivasan, ISBN 3-89721-107-6, kaufen. Auf 436 Seiten werden die modernsten Konzepte von Perl (auch Version 5) beschrieben.

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Für das Fragebogenprojekt war natürlich ein Webserver notwendig: dieser Webserver läuft unter Linux. Abgesehen vom ADIM-Band 81, der vor allem für Einsteiger gedacht ist: wer ein Nachschlagewerk für alle (?) Linux-Befehle sucht, eine C-Einführung bekommen möchte und noch über ein paar andere Linux-Goodies (DOS-Emulator, C64-Emulator) lesen möchte, sollte aus dem bhv-Verlag das Buch “Linux – Die blaue Reihe” (ISBN 3-89360-334-4) näher ansehen. Auf 1000 Seiten gibt es Befehle samt Erklärungen, Zusatzoptionen und Beispiele. Eine CD (inklusive Linux-Version OpenLinux Lite samt StarOffice 4.0) liegt dem Buch bei.

Zum Erstellen und Verwalten einer Web-Site hat sich FrontPage von Microsoft sehr bewährt. Die Seiten mit den beschriebenen Fragebogenformularen wurden damit erstellt. Wesentlich ist für mich, dass mit FrontPage nicht nur Seiten gestaltet werden können, sondern dass auch das komplette Web mit allen seinen Abhängigkeiten und Berechtigungen verwaltet werden kann. FrontPage setzt dann aber voraus, dass ein passender Web-Server installiert ist. Natürlich schafft das ein Microsoft-Server, aber aber auch für den populären Apache-Server gibt es “Server-Extensions”, mit denen dann fast alle FrontPage-Funktionen verwendet werden können.

interdev

Wer noch mehr aus einer Web-Site herausholen möchte, sollte an den Einsatz von dynamischen HTML-Seiten denken. Solche Seiten werden vor der Übertragung “erzeugt”. Problem: dynamische HTML-Seiten werden nicht von allen Browser verarbeitet; selbstverständlich werden sie vom Internet Explorer (ab Version 4.0) dargestellt. Aus der Microsoft “Visual-Produktlinie” gibt es Visual InterDev (Version 6.0): damit können alle Programme auf der Serverseite geschrieben werden, die für sehr vielfältige dynamische Webseiten notwendig sind. Das “Visual” weist darauf hin, dass die Programmentwicklung ähnlich komfortabel wie bei den anderen Visual-Produkten (z.B. Visual Basic) ist. Zu Visual InterDev gibt es schon etliche Handbücher. In allen Fällen ist aber ein Nachschlagewerk sehr wertvoll: das offizielle Lexikon kommt von Microsoft Press, heißt “Microsoft Visual InterDev 6.0 Web Technologies Reference” (ISBN 1-57231-871-6) und enthält auf 1850 Seiten einfach alles: jeden Befehl, jede Option, jedes Zeichen. Als Nachschlagewerk unentbehrlich!

Rechtliches

Diskussionen über rechtliche Themen können sehr spannend sein. (Nein, ich meine nicht die Auslegungsideen zum § 61 Gehaltsgesetz, obwohl man mit den kuriosen Auswirkungen bequem eine Sondernummer der PC News füllen könnte!) So zum Beispiel: Müssen Kaufverträge schriftlich sein? Nein, es gibt auch mündliche. Und kann ein Taubstummer auch einen nicht-schriftlichen Kaufvertrag abschließen? Ja, da eine konkludente Handlung reicht, wenn z.B. in einer Gemischtwarenhandlung Geld und Ware wortlos ausgetauscht werden, ist ebenfalls ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Und kann ein Kaufvertrag auch über das Internet, somit auch ohne Unterschrift, geschlossen werden?

An der Stelle endet üblicherweise der Dialog, da es noch wenig bis gar keine gesetzlichen Regelungen für das Internet gibt, bestehende Normen sinngemäß erweitert werden müssen, neue Bestimmungen erst ausjudiziert und interpretiert werden müssen.

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Nun – zur gestellten Frage gibt es eine Antwort: im Ratgeber “Online Recht” wird unter Punkt 145 genau erläutert, dass dies möglich ist: wesentlich ist die übereinstimmende Willenserklärung, die in Angebot und Annahme besteht. Hätten Sie es gewusst? 211 weitere Probleme warten in dem Buch auf Sie. Verlag humboldt, ISBN 3-581-66997-8. Das Buch beschreibt zwar die Rechtssituation in Deutschland, in den grundlegenden Fragen gibt es aber keinen Unterschied zu österreichischem Recht.

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PCNEWS-62  April 1999

Martin Weissenböck mweissen@ccc.at    http://www.adim.at/