Empfehlungen zur
Raumgestaltung beim E-Learning
bm:bwk, Abt. Z/7,
Z/8, I/7, II/9, II/10; ÖISS
An
Österreichs höheren Schulen und Berufsschulen werden vermehrt sogenannte „Notebook-PC-Klassen“ eingerichtet. In diesen Klassen
verfügt jeder Schüler/jede Schülerin über ein eigenes Notebook, das sowohl im
Unterricht als auch bei den Unterrichts- und Prüfungsvor- und -nachbereitungen
zu Hause Verwendung findet. Der Einsatz von Notebook-PCs
in den Klassenräumen hat neben den didaktischen auch raumrelevante
Auswirkungen; allerdings bringt es die Grundphilosophie des E-Learning-Projektes
mit sich, dass der Notebook ein „Personalassistent“
jedes Schülers ist und mit der Schulausstattung nur insoweit zu tun hat,
als Vorkehrungen getroffen werden müssen, um ergonomisch unbelastet arbeiten zu
können. Deshalb ist es notwendig, die
Schulstandorte bei der Einrichtung der Klassenräume von Notebook-PC-Klassen
mit entsprechenden Empfehlungen zu unterstützen. Notebook-PC-Klassen
werden vornehmlich auf Initiative der jeweiligen Schule an bestehenden
Standorten eingerichtet, weshalb man von vorhandenen, teilweise recht
unterschiedlichen Klassenräumen ausgehen muss, für die die bestmöglichen
Unterrichtsbedingungen geschaffen werden sollen. Die folgenden Empfehlungen
basieren auf den Erfahrungen der Schulstandorte, die ab 1998 begonnen haben,
den Einsatz von Notebook-PC für alle Schüler einer
Klasse zu erproben. Die getätigten Aussagen sind daher empirische Erkenntnisse
eben dieser bisher ca. 30 Standorte, die laufend aktualisiert werden.
A. Einrichtung und Ausstattung – elektronische Geräte
A.1.
Im Mittelpunkt steht der Notebook-PC der Schüler mit folgenden technischen
Anforderungen:
Prozessor: (Mobiler) Intel - Pentium III oder
IV-Prozessor (oder Duron
äquivalent) ab 680 MHz und 128 kB Cachememory.
Hauptspeicher:
Mind. 128 MByte; aufrüstbar auf mind. 512 MByte;
Harddisc: Mind.
10 GByte;
Floppydisc: Laufwerk
muss vorhanden sein;
CD-ROM-L:
Mind. 24-fach oder DVD-Rom-Laufwerk
Bildschirm:
Mind. XGA-Auflösung;
mind. 14,1“ TFT-Schirm.
Grafikkarte:
Mind. 8 MByte Bildspeicher
Soundkarte: Soundblaster
kompatibel (16 Bit), mit Lautsprecher, Mikrophon, externer Anschluss;
Akku:
LI-Ionenakku
oder andere Akkus ohne Memoryeffekt (mind. 2 Stunden
haltbar)
PCMCIA:
2 * Typ II oder 1 * Typ III;
Anschlüsse: CRT/VGA-Ausgang (internet
Schirm und externer Ausgang gleichzeitig im Betrieb);; 1* paralleler Port, 1*
serieller Port; USB-Anschluss; LAN-Karte (Tw.Pair; mind. 10 MBit/s) oder Modem PCMCIA 56k; Infrarotschnittstelle.
Betriebssyst: Windows
98SE oder ähnlich vorinstalliert;
Zubehör: Netzgerät; sehr robuste Tragtasche.
Der
Schülerarbeitsplatz muss mit einer (Funk)-Netzverbindung zu einem Klassen- oder
Schulserver ausgerüstet sein, um einen Anschluss an das Schulintranet und
globale elektronische Netze zu ermöglichen und da auch viele Softwarelizenzen
an die Nutzung im Schulnetz gebunden sind.
A.2.
Als Serverkonfiguration für eine Klassen- bzw. Schulserver empfiehlt sich:
Ein
Servertower mit redundanten Netzteilen: Der Prozessor sollte dem Stand der
Technik entsprechen (derzeit Pentium III mit 866 MHz Taktfrequenz und
mindestens 256 MByte RAM als Arbeitsspreicher.
Wichtig sind mindestens zwei Festplatten mit 18 GByte LVD (zum Spiegeln von
Netzinformation); besser wäre ein RAID-Kontroller mit drei Festplatten; ein DVD-Laufwerk wäre wünschenswert. Entsprechende
Netzwerkverbindungen mit 100 Mbps sind vorzusehen.
Weitere Details (Monitor, Gehäuse, etc.) in Standardkonfiguration.
Im
Softwarebereich des Servers müssen Betriebssystemlizenzen
und Client Access-Lizenzen pro PC
vorhanden sein.
Bei
vielen Endgeräten (200 bzw. 500 Schüler) sollte ein Datenserver (Betrieb,
Anmeldung, Drucker) und ein „Kommunikationsserver“ (Web-, FTP- und E-Mails) mit
jeweils ähnlicher Auslegung wie oben angegeben aufgebaut werden. Mit der Endgerätezahl
wird die Serverfarm erweitert werden müssen.
A.3.
Bei den Kommunikationsmedien in der Klasse hat ein Videobeamer sicherlich eine
herausragende Position. Er sollte mindestens 900 ANSI – Lumen Helligkeit und
eine SVGA oder besser XGA - Auflösung aufweisen können. Beim Videobeamer wären eine Deckenhalterung in der Klasse, eine
Splitbox für den PC-Monitor, ein VGA-Kabel (für eine allfällige Verwendung als
Videoprojektor), ein RG59-Kabel und ein USB-Kabel
(für die Fernbedienung des Lehrer-PCs über den Beamer) wünschenswert.
Für
die logistische (softwaremäßige)
klassenspezifische Kommunikation sind aber auch spezielle „Klassenraum-Management“-Produkte wie „NetOpSchool“
oder „Mastereye“ gut verwendbar, durch die die
vernetzen Geräte miteinander zu pädagogischen Zwecken verknüpft werden können.
Da diese Werkzeuge oft recht ressourcenintensiv sind und pädagogische
Überlegungen auch dagegen sprechen, können auch andere Überlegungen mit anderen
Plattformen oder Features von aktuellen Netzwerkbetriebssystemens
(„Netmeetings“) verwendet werden.
A.4.
Bei der Datenverbindung zwischen (Klassen)PC und den Notebooks ist den Funk- oder WaveLAN-
Fabrikaten, nicht zuletzt durch die guten Betriebserfahrungen und geringen
Belastungen, eindeutig der Vorzug zu
geben. Als Argument für eine Verkabelung (Kupfer oder Glasfaser) kann nur mehr
eine (eventuell) längere Lebensdauer und Produktunabhängigkeit angegeben
werden.
Bei
der Verkabelung empfiehlt sich ein
Cat5E-Standard, ein Switch zwischen 10 und 100
MByte-Datenfluss und eventuell eine Unterbrechung der Netzwerkswitch-Stromversorgung
mit Schlüsselschalter. Bei den Wave/FunkLANs müssen „Accesspoints“ (ab 10 MBit) für eine Klasse montiert werden.
Die
WaveLANs
sind bereits technologisch gut eingeführt, weisen hohe Ausfallssicherheit auf
und dürfen auch keine wie immer gearteten gesundheitlichen Schädigungen nach
sich ziehen. Wie entsprechende Messungen elektromagnetischer Felder vom TÜV-Österreich
in Notebook-PC-Klassen zeigten, liegen die Werte in
allen Frequenzbereichen um mehr als einen Faktor 1000 unter den zulässigen
Grenzwerten. So wurden für Bildschirme und FunkLANs
Elektrosmogs um 0,001 mT (Milli-Tesla) gemessen; eine
Haartrockenhaube bringt es im Vergleich auf 0,012 mT. der maximal zulässige
Grenzwert ist 5 mT.
Notwendig
ist eine Antenne (Accesspoint) mit Anbindung an das Schul-LAN und je einen Empfänger/Sender pro Notebook. Eine Messung der Ausleuchtmöglichkeiten
durch Accesspoints sollte unbedingt vorgenommen
werden, da mit einer Antenne eventuell auch mehrere Räume „bedient“ werden
können.
A.5.
Als Peripheriegeräte empfiehlt sich
die Verwendung von:
·
„KlassenPC“ mit Videobeamer-Anschluss
·
ein
Systemdrucker mit Printerserver mit mindestens 10 Seiten pro Minute
Geschwindigkeit.
·
Optional
soll ein Videorecorder mit Beamer-Anschluss, eine
Audioanlage und eventuell ein Plotter oder A3-Drucker vorgesehen werden.
·
Am
Lehrerarbeitsplatz sollen mehrere Steckdosen vorhanden sein.
A.6.
Zum Informations- und Energiefluß im
„vernetzten Klassenzimmer“ wäre zu bemerken:
Als
Informationsbandbreite kann man davon ausgehen, dass bei mittelgroßen Schulen
schulintern eine 100 MBit/s-Leitung bald nicht zu vermeiden sein wird (die
Anzahl der Notebook-PC-Klassen wird anwachsen). Der
Internetanschluss nach außen sollte wünschenswerterweise
2MBit/s download und 512 kBit/s upload
betragen.
Als
elektrische Anschlussleistung für eine Notebook-PC-Klasse
empfiehlt sich 6 bis 8 kW (3 –5 kW für 30 Notebook-PCs
und der Rest für Server und Projektionseinrichtungen). Eine mindestens 220 V
Spannungsversorgung kann zum Schülertisch eingeleitet sein, „Aufladestationen“ in der Klasse
erscheinen aber durch die länger werdende Akkuentladezeit
und durch Verwendung eines zweiten Akkus durchaus zumutbar. Der
Fehlerstromschutzschalter sollte für den Lehrer erreichbar sein.
Bei
neuen Schulbauten sind Doppelbodensysteme zur einfacheren Kabelverlegung bei
Neubauten empfohlen.
B. Möblierung
Bei der Möblierung von Notebook-PC-Klassen sind die Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze in Hinblick auf Blendung und Leuchtdichteunterschiede anzuwenden. Dabei sollen Blendungen durch Tages- und/oder Kunstlicht auf den Bildschirmen und hohe Leuchtdichteunterschiede im Blickfeld vermieden werden.
B.1. Arbeitsfläche
Bei der Wahl der Unterrichtstische ist zu beachten, dass das Notebook selbst einen entsprechenden Teil der Arbeits- bzw. Ablagefläche beansprucht. Es hängt von den Unterrichtsformen am jeweiligen Standort ab, ob das Notebook andere Arbeitsbehelfe gänzlich ersetzt und somit kein Mehrbedarf an Arbeitsfläche entsteht oder neben den Notebook auch andere Unterlagen Platz haben müssen. Aus der „Mobile“-Philosophie heraus (der Notebook sollte überall einsetzbar sein) und einer weiter absehbaren Verkleinerung des Notebookvolumens müssen hier keine zusätzlichen Vorkehrungen getroffen werden.
B.2. Verwahrung der Notebook-PCs
In den Klassenräumen oder im Umfeld der Notebook-Klassen bedarf es einer Einrichtung zur individuellen Verwahrung der Notebook-PCs. Diese sollen auch individuell versperrbar sein. Als Minimalvariante erscheint ein absperrbarer Raum mit genauer Kennzeichnung des Schüler-Notebookplatzes gerade noch zumutbar.
Die
Schülernotebooks müssen gegen die üblichen Beschädigungsmöglichkeiten versichert sein.
C. Beleuchtung
Da es sich bei Notebooks um bewegliche Geräte handelt, kommt der entsprechenden Aufstellung im Betrieb große Bedeutung zu. Die Geräte sind immer wieder so aufzustellen, dass weder durch Tages- noch durch Kunstlicht Blendungen am Bildschirm sowie übermäßig hohe Leuchtdichteunterschiede im Blickfeld auftreten. Der Lichteinfall des Tageslichts auf das Gerät sollte demnach von der Seite, keinesfalls jedoch frontal von vorne oder hinten erfolgen.
Die SchülerInnen sind in Hinblick auf ihre eignen Konzentrationsfähigkeit entsprechend zu informieren.
C.1. Natürliche Beleuchtung
Für Notebook-PC-Klassen,
in die während der Unterrichtszeit Sonnenlicht einfallen kann, ist ein
einstellbarer Sonnen- und Blendschutz ein adäquates Mittel um Blendungen auf
den Bildschirmen zu vermeiden
C.2. Künstliche Beleuchtung
Auf
eine normgemäße Gleichmäßigkeit der Leuchtdichteverhältnisse
(Allgemeinbeleuchtung zu Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung) ist zu achten. Als
Richtmaß kann die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken von mind. 1 bis 1,5
herangezogen werden.
Mit
Rücksicht auf die Verwendung von EDV-Geräten ist eine gleichmäßige Dimmbarkeit der Allgemeinbeleuchtung unter Berücksichtigung
der max. Leuchtdichteunterschiede zu empfehlen.
Bei
Bildschirmen muss außerdem darauf geachtet werden, dass keine störenden Reflexe
auftreten.
Für die Beleuchtungsstärke von Unterrichtsräumen mit Notebooks gelten ebenso wie für allgemeine Unterrichtsräume 300 Lux installiert, wobei um Reflexblendungen über vertikale Flächen zu vermeiden, die entsprechende Lichtverteilung der Beleuchtungskörper ausschlaggebend ist (vorwiegend tiefstrahlend).
C. Dorninger,
27.4.02