Telefonwerbung nach

   vermeintlicher Zustimmung

 

 

 

Werden Ihre Abende durch Telefonwerbung vermiest? Das muss nicht sein. Denn Unternehmer benötigen für diese Werbung Ihre Zustimmung.

 

OGH 29.11.2005, 4 OB 192/05x

Die Beklagte versandte im großen Umfang Gewinnankündigungen. Den schriftlichen Verständigungen folgte jeweils eine telefonische Mitteilung, in der auf das Einlangen der Verständigung und deren Wichtigkeit hingewiesen wurde. Zum Kundenkreis, den die Beklagte dabei ansprach, war sie über Adressmakler („Listbroker“) gelangt. Die Beklagte hatte beim Listbroker Adressen für „Precall“ angefordert. Bei Adressen für „Precall“ handelt es sich um Adressen, deren Inhaber die nach dem Telekommunikationsgesetz erforderliche (vorherige) Zustimmung zu Telefonanrufen zu Werbezwecken erteilt haben.

Die Beklagte sendete an etwa 30.000 Adressaten eine schriftliche Gewinnankündigung und ließ diese danach anrufen. Bei 3 Adressaten, die sich über den Werbeanruf beschwert haben, konnte nicht festgestellt werde, ob und in welcher Form diese oder eine ihrer Haushaltsmitglieder vor dem Anruf der telefonischen Übermittlung der Werbebotschaft zugestimmt haben.

Das Erstgericht wies die Klage im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass der Beklagten eine Überprüfung der für „Precall“ übermittelten Adressen weder möglich noch zumutbar gewesen wäre. Das Rekursgericht gab dem Unterlassungsbegehren zur Gänze statt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Rekursgerichtes.

 

Anmerkung:

 

Ein Unternehmen welches Adressen von einem Adressmakler für „Telefonmarketing“ erwirbt, darf sich nicht darauf verlassen, dass die notwendigen Zustimmungserklärungen auch vorliegen. Er muss nach dem Telekommunikationsgesetz die Zustimmung für Telefonanrufe zu Werbezwecken für jede Adresse selbst kontrollieren.

 

 

Benötigen Sie mehr Informationen über die Zulässigkeit von Telefonmarketing, dann kontaktieren Sie Dr. Ing. Werner Schostal und Dr. Ing. Andreas Pascher, Rechtsanwälte der Pascher & Schostal Rechtsanwälte OEG 01/513 86 28