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Resolution


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Resolution

Protestversammlung der Wiener HTLs

HTL

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über die Lage an den
höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
in Österreich

Protestversammlung der Wiener HTLs

Die höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten in Österreich genießen in In- und Ausland (noch?) einen sehr guten Ruf. In Brasilien und den USA wird unser System genau studiert. In Europa werden HTL-Absolventen gerne angenommen und oft wie Absolventen von Fachhochschulen eingesetzt. Die Ausbildung an einer HTL trägt auch zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei. Verstärkt wird das moderne Bild der HTL durch positive Entwicklungen, wie ein steigendes Maß an Eigenverantwortung bis hin zur Teilrechtsfähigkeit. Die Integration aktuellster Inhalte (wie Multimedia und Telekommunikation) in den Unterricht ist selbstverständlich. Von der zuständigen Sektion des Unterrichtsministeriums gehen Initiativen zur weiteren Absicherung und Verbesserung der Qualität der Ausbildung aus.

Dieser positiven Entwicklung steht seit Jahren eine schleichende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen an diesen Schulen gegenüber. Mit der unerwarteten Abschaffung der Assistentenposten hat dieses Abwertung der Leistungen ihren bisherigen traurigen Höhepunkt erreicht.

Im Interesse der Jugend und der Wirtschaft können wir dieser Entwicklung nicht länger zusehen!

Die Unterzeichneten wenden sich daher mit einer Resolution über die Lage der höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten in Österreich an die zuständige Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Frau Elisabeth Gehrer.


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Anhänge

Dieser Teil richtet sich an jene Interessenten, die die Interna des Schulbetriebes, vor allem die Organisationsformen, nicht so detailliert kennen.

Anhang A: Assistenten - Kündigungen

Assistenten an den höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten können mit Assistenten der Geschäftsleitung in Betrieben verglichen werden. Sie werden etwa zu 1/3 ihrer Arbeitszeit pädagogisch im Unterricht eingesetzt, unterstützen dabei einen Lehrer und ersparen eine Teilung der Klasse in zwei Gruppen. Ein weiteres Drittel der Arbeitszeit entfällt auf den administrativ-pädagogischen Bereich (wie zum Beispiel bei Vorbereitungen im Laboratorium oder im Werkstättenlaboratorium, bei Erprobungen und Neuinstallationen von Geräten usw.). Im restlichen Drittel der Arbeitszeit leisten die Assistenten wertvolle administrative Dienste, zum Beispiel bei der Erstellung des Stundenplans, bei der Einteilung von Supplierungen und bei Abrechnungen aller Art.

Im Mai wurden die offenen Stellen in der Wiener Zeitung ausgeschrieben. Die Bewerber erhielten eine schriftliche, vorläufige Zusage.

Ende August - zum Teil erst ein paar Tage vor Dienstantritt - erfahren österreichweit rund 200 Personen, daß ihre Dienstverträge aus Ersparnisgründen1 nicht verlängert oder nicht ausgestellt werden. Erschütternd ist diese menschenverachtende Vorgangsweise und die mangelnde Paktfähigkeit der Verwaltung. Was soll ein junger Mensch denken, der sich um einen Posten bewirbt, eine Zusage bekommt (wenngleich mit dem Hinweis „vorbehaltlich der Zustimmung durch das BMUkA“), einen anderen Job aufgibt und eine paar Tage vor Dienstantritt erfahrt, daß der zukünftige Dienstgeber es sich anders überlegt hat? Wie soll hier eine vernünftige Lebensplanung stattfinden?

Da üblicherweise nur HTL-Schüler mit besten Abschlußergebnissen als Assistenten bestellt werden, trifft es besonders motivierte Ex-Schüler, die meist noch ein besonderes Naheverhältnis zu „ihrer“ HTL haben!

Da die Assistententätigkeit oft zur Finanzierung des Studiums und somit nur selten von begüterten Studenten angestrebt wird, kann von der in diesen Tagen so häufig angesprochenen sozialen Ausgewogenheit wohl keine Rede sein.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, daß diese „sogenannten“ Einsparungen - ohne Gespräche mit der Basis, ja sogar ohne Gespräche mit der zuständigen Sektion des Unterrichtsministeriums - sich nun als teurer, als die bisherige Lösung erweisen.

Wieviel verdient ein Assistent? Annahme: 17.000 brutto im Monat, gibt im Jahr 238.000. (Die Zahlen sind gerundet.)

Wenn ein Assistent 1/3 seiner Zeit im Unterricht verbringt, entspricht das beispielsweise 10,5 Werteinheiten. Das sind 53% einer vollen Lehrverpflichtung. Nun müssen diese Stunden mit einem L1-Lehrer besetzt werden. Wird als Mittelwert die 8. Gehaltsstufe angenommen, gibt das rund 32.000 Schilling im Monat (wieder brutto). 53% davon sind rund 17.000 brutto - also genau soviel, wie ein Assistent verdient hat!2

Der restlichen Assistentenzeit (2/3 der Zeit, verwendet zur Verwaltungstätigkeit) steht nichts gleichwertiges gegenüber, die Arbeit kann nicht durchgeführt werden. Die Serviceleistungen der Schule müssen reduziert werden.

Anhang B: Vorschläge für Tätigkeitsfeld eines „neuen“ Assistenten

Eine höhere technische Lehranstalt ist in vieler Hinsicht mit einem Betrieb, einer Firma zu vergleichen. Auf Grund ihrer Größe und ihrer berufsbildenden fachlichen Differenzierung haben sie zweistufige Organisationsformenen. eine Direktion, eine Direktionskanzlei, mehrere dezentrale Abteilungen (Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Nachrichtentechnik, Hochbau, Tiefbau, EDV und Organisation, Wirtschaftingenieurwesen etc.) mit Abteilungsvorständen und der notwendigen organisatorischen Infrastruktur, verschiedenen Werkstätten / Bauhöfen mit Werkstättenleitern und Werkstättenkanzlei (mit eigenem Einkauf- und Bestellwesen) manchmal auch mit angeschlossener Versuchsabteilung. In jedem Betrieb sind Assistenten als Stabsstelle der Geschäftsleitung bzw. der Abteilungen selbstverständlich.

Eine HTL ist mit einem Betrieb zu vergleichen. Dort sind Assistenten der Geschäftsleitung bzw. der Abteilungen selbstverständlich.

Um den steigenden Anforderungen einer HTL gerecht zu werden, benötigt

Zu den Aufgaben eines „neuen“ Assistenten zählt beispielsweise

Zu dem letzten Punkt liegt ein konkretes Anforderungsprofil vor:

Der Betreuer der EDV-Anlagen soll möglichst fundierte Kenntnisse in folgenden Bereich aufweisen:

Dabei wird er bei der Planung, der Integration der Systeme und bei der Installation benötigt.

Dasselbe gilt für alte und modernste Hardwarekomponenten und für die meisten der aufgezählten Softwarepakete (Office, CAD- Programme  (AutoCAD, MicroStation, WS-CAD, Eagle usw.), diverse Buchhaltungs- und Kostenrechnungsprogramme, diverse PPS- Programme, diverse FE- Programme (Cosmos, XFep, Ansis usw.), diverse Datenbanken, diverse Multimedia- Software usw.)

Kenntnisse werden dabei nicht in der Anwendung gefordert,  sondern auch soweit, daß die entsprechende Software in einem Netzwerk installiert werden kann, auch wenn es sich teilweise nicht um netzwerktaugliche Software handelt.

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Der Betreuer soll

Anhang C: Bürokratische Blüten

Beispiele für absurde Verwaltungsvorgänge:

1. Schulbücher

Zuerst werden als Leistung des Staates kostenlose Schulbücher für alle eingeführt. Da die Kosten ausufern und das Budget saniert werden muß, wird ein Selbstbehalt eingeführt3. Zur korrekten Abwicklung muß pro Schüler je ein Blatt mit den Kosten aller Bücher ausgedruckt werden; der Schüler gibt an, welche Bücher er wählen will; dann berechnet er den Selbstbehalt. Natürlich muß wieder ein Lehrer das kontrollieren, dann wird der Betrag eingezahlt. Es folgt eine neuerliche Kontrolle der Einzahlung4 durch den Lehrer. Schließlich wird auch darüber diskutiert, ob nicht Schülerladen wiedereingeführt werden sollen. Natürlich sollen die Bücher wieder von Lehrern eingesammelt, kontrolliert, verwaltet und wieder ausgegeben werden.

Im Schuljahr 1997/98 können Schulen bis 5%, ab dem Schuljahr 1998/99 bis zu 10% ihres Schulbuchbudgets für andere Unterrichtsbehelfe ausgeben. Auch wenn die Lehrmittel dann nicht in das Eigentum der Schüler übergehen, soll offenbar auch dafür ein Selbstbehalt eingehoben werden. Wie dieser Selbstbehalt nun berechnet werden soll, vor allem, wenn diese Beträge erst während des Jahres ausgegeben werden, haben vermutlich die Erfinder des Selbstbehaltes selbst noch nicht verstanden.

Wie ginge es einfacher?

Hier nur eine Idee - vermutlich gibt es viele:

2. Krankenscheine

Muß hier wohl nicht diskutiert werden, belastet aber die Schulverwaltung.

3. Aufnahmeprüfung „neu“:

Nur einige Punkte aus den Erfahrungen des letzten Schuljahres:

Anstatt vor der Einführung des neuen Verfahrens mit Praktikern aus dem Schulbereich zu sprechen bzw. das neue Verfahren an ein paar Schulen zu erproben, wurde es flächendeckend eingeführt. Nun, zu Beginn des Schuljahres 1997/98 wurde der Auftrag erteilt, nachträglich den Ablauf wissenschaftlich zu untersuchen!

4. Aufzeichnungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz

Der bürokratische Aufwand ist bei konsequenter Durchführung riesig.

5. Unverständliche Abrechnung des Mehrdienstleistungen

In der Wirtschaft ist es allgemein üblich, Mehrdienstleistungen entweder pauschal oder auf den einzelnen Anlaßfall bezogen abzurechnen. Beide Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile: