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Resolution
Protestversammlung der Wiener HTLs
HTL
Resolution
über die Lage an den
höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten
in
Österreich
Protestversammlung der Wiener HTLs
Die höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten in Österreich genießen in In- und Ausland (noch?) einen sehr guten Ruf. In Brasilien und den USA wird unser System genau studiert. In Europa werden HTL-Absolventen gerne angenommen und oft wie Absolventen von Fachhochschulen eingesetzt. Die Ausbildung an einer HTL trägt auch zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei. Verstärkt wird das moderne Bild der HTL durch positive Entwicklungen, wie ein steigendes Maß an Eigenverantwortung bis hin zur Teilrechtsfähigkeit. Die Integration aktuellster Inhalte (wie Multimedia und Telekommunikation) in den Unterricht ist selbstverständlich. Von der zuständigen Sektion des Unterrichtsministeriums gehen Initiativen zur weiteren Absicherung und Verbesserung der Qualität der Ausbildung aus.
Dieser positiven Entwicklung steht seit Jahren eine schleichende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen an diesen Schulen gegenüber. Mit der unerwarteten Abschaffung der Assistentenposten hat dieses Abwertung der Leistungen ihren bisherigen traurigen Höhepunkt erreicht.
Im Interesse der Jugend und der Wirtschaft können wir dieser Entwicklung nicht länger zusehen!
Die Unterzeichneten wenden sich daher mit einer Resolution über die Lage der höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten in Österreich an die zuständige Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Frau Elisabeth Gehrer.
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Anhänge
Dieser Teil richtet sich an jene Interessenten, die die Interna des Schulbetriebes, vor allem die Organisationsformen, nicht so detailliert kennen.
Anhang A: Assistenten - Kündigungen
Assistenten an den höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten können mit Assistenten der Geschäftsleitung in Betrieben verglichen werden. Sie werden etwa zu 1/3 ihrer Arbeitszeit pädagogisch im Unterricht eingesetzt, unterstützen dabei einen Lehrer und ersparen eine Teilung der Klasse in zwei Gruppen. Ein weiteres Drittel der Arbeitszeit entfällt auf den administrativ-pädagogischen Bereich (wie zum Beispiel bei Vorbereitungen im Laboratorium oder im Werkstättenlaboratorium, bei Erprobungen und Neuinstallationen von Geräten usw.). Im restlichen Drittel der Arbeitszeit leisten die Assistenten wertvolle administrative Dienste, zum Beispiel bei der Erstellung des Stundenplans, bei der Einteilung von Supplierungen und bei Abrechnungen aller Art.
Im Mai wurden die offenen Stellen in der Wiener Zeitung ausgeschrieben. Die Bewerber erhielten eine schriftliche, vorläufige Zusage.
Ende August - zum Teil erst ein paar Tage vor Dienstantritt - erfahren österreichweit rund 200 Personen, daß ihre Dienstverträge aus Ersparnisgründen1 nicht verlängert oder nicht ausgestellt werden. Erschütternd ist diese menschenverachtende Vorgangsweise und die mangelnde Paktfähigkeit der Verwaltung. Was soll ein junger Mensch denken, der sich um einen Posten bewirbt, eine Zusage bekommt (wenngleich mit dem Hinweis vorbehaltlich der Zustimmung durch das BMUkA), einen anderen Job aufgibt und eine paar Tage vor Dienstantritt erfahrt, daß der zukünftige Dienstgeber es sich anders überlegt hat? Wie soll hier eine vernünftige Lebensplanung stattfinden?
Da üblicherweise nur HTL-Schüler mit besten Abschlußergebnissen als Assistenten bestellt werden, trifft es besonders motivierte Ex-Schüler, die meist noch ein besonderes Naheverhältnis zu ihrer HTL haben!
Da die Assistententätigkeit oft zur Finanzierung des Studiums und somit nur selten von begüterten Studenten angestrebt wird, kann von der in diesen Tagen so häufig angesprochenen sozialen Ausgewogenheit wohl keine Rede sein.
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, daß diese sogenannten Einsparungen - ohne Gespräche mit der Basis, ja sogar ohne Gespräche mit der zuständigen Sektion des Unterrichtsministeriums - sich nun als teurer, als die bisherige Lösung erweisen.
Wieviel verdient ein Assistent? Annahme: 17.000 brutto im Monat, gibt im Jahr 238.000. (Die Zahlen sind gerundet.)
Wenn ein Assistent 1/3 seiner Zeit im Unterricht verbringt, entspricht das beispielsweise 10,5 Werteinheiten. Das sind 53% einer vollen Lehrverpflichtung. Nun müssen diese Stunden mit einem L1-Lehrer besetzt werden. Wird als Mittelwert die 8. Gehaltsstufe angenommen, gibt das rund 32.000 Schilling im Monat (wieder brutto). 53% davon sind rund 17.000 brutto - also genau soviel, wie ein Assistent verdient hat!2
Der restlichen Assistentenzeit (2/3 der Zeit, verwendet zur Verwaltungstätigkeit) steht nichts gleichwertiges gegenüber, die Arbeit kann nicht durchgeführt werden. Die Serviceleistungen der Schule müssen reduziert werden.
Anhang B: Vorschläge für Tätigkeitsfeld eines neuen Assistenten
Eine höhere technische Lehranstalt ist in vieler Hinsicht mit einem Betrieb, einer Firma zu vergleichen. Auf Grund ihrer Größe und ihrer berufsbildenden fachlichen Differenzierung haben sie zweistufige Organisationsformenen. eine Direktion, eine Direktionskanzlei, mehrere dezentrale Abteilungen (Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Nachrichtentechnik, Hochbau, Tiefbau, EDV und Organisation, Wirtschaftingenieurwesen etc.) mit Abteilungsvorständen und der notwendigen organisatorischen Infrastruktur, verschiedenen Werkstätten / Bauhöfen mit Werkstättenleitern und Werkstättenkanzlei (mit eigenem Einkauf- und Bestellwesen) manchmal auch mit angeschlossener Versuchsabteilung. In jedem Betrieb sind Assistenten als Stabsstelle der Geschäftsleitung bzw. der Abteilungen selbstverständlich.
Eine HTL ist mit einem Betrieb zu vergleichen. Dort sind Assistenten der Geschäftsleitung bzw. der Abteilungen selbstverständlich.
Um den steigenden Anforderungen einer HTL gerecht zu werden, benötigt
l jede HTL mindestens einen vollbeschäftigten Assistenten,
l ferner je einen weiteren Assistenten zur Unterstützung des Abteilungsvorstandes/Werkstättenleiters/Bauhofleiters bei großen Abteilungen/Werkstätten/Bauhöfen.
Zu den Aufgaben eines neuen Assistenten zählt beispielsweise
l die Mitarbeit bei der Organisation interner Verwaltungsabläufe (dazu zählt auch die zeitliche Planung des Einsatzes der Lehrkräfte),
l die EDV-gerechte Aufbereitung interner Verwaltungsdaten (UPIS),
l die Mitarbeit bei den Bestellvorgängen,
l die Mitarbeit beim Ausbau schulautonomer Bereiche und auch
l die Unterstützung und Betreuung im EDV-Bereich.
Zu dem letzten Punkt liegt ein konkretes Anforderungsprofil vor:
Der Betreuer der EDV-Anlagen soll möglichst fundierte Kenntnisse in folgenden Bereich aufweisen:
l Betriebssysteme (DOS, Linux/Unix, Windows NT 4.0, McIntosh, je nach eingesetzter Hard- und Software),
l Netzwerktechnik (Novell, Linux/Unix, Windows NT 4.0 usw.),
l moderner Telekommunikation (Internet) und der entsprechenden Hard- und Software.
Dabei wird er bei der Planung, der Integration der Systeme und bei der Installation benötigt.
Dasselbe gilt für alte und modernste Hardwarekomponenten und für die meisten der aufgezählten Softwarepakete (Office, CAD- Programme (AutoCAD, MicroStation, WS-CAD, Eagle usw.), diverse Buchhaltungs- und Kostenrechnungsprogramme, diverse PPS- Programme, diverse FE- Programme (Cosmos, XFep, Ansis usw.), diverse Datenbanken, diverse Multimedia- Software usw.)
Kenntnisse werden dabei nicht in der Anwendung gefordert, sondern auch soweit, daß die entsprechende Software in einem Netzwerk installiert werden kann, auch wenn es sich teilweise nicht um netzwerktaugliche Software handelt.
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Der Betreuer soll
l verantwortungsbewußt und eigenverantwortlich arbeiten,
l die vorhandenen Systeme inklusive Software bei einer hohen Verfügbarkeit warten,
l Fehlerbehebung auf Hard- und Softwareebene durchführen,
l Zukunftskonzepte erarbeiten,
l sich schnell in völlig neue Technologien einarbeiten können,
l sich in sehr hohem Maße selbst motivieren können,
l wegen der hohen Auslastung der im Einsatz befindlichen Systeme System- und Reparaturarbeiten spät am Abend, am Wochenende, in den Ferien und in der restlichen unterrichtsfreien Zeit durchführen.
Anhang C: Bürokratische Blüten
Beispiele für absurde Verwaltungsvorgänge:
1. Schulbücher
Zuerst werden als Leistung des Staates kostenlose Schulbücher für alle eingeführt. Da die Kosten ausufern und das Budget saniert werden muß, wird ein Selbstbehalt eingeführt3. Zur korrekten Abwicklung muß pro Schüler je ein Blatt mit den Kosten aller Bücher ausgedruckt werden; der Schüler gibt an, welche Bücher er wählen will; dann berechnet er den Selbstbehalt. Natürlich muß wieder ein Lehrer das kontrollieren, dann wird der Betrag eingezahlt. Es folgt eine neuerliche Kontrolle der Einzahlung4 durch den Lehrer. Schließlich wird auch darüber diskutiert, ob nicht Schülerladen wiedereingeführt werden sollen. Natürlich sollen die Bücher wieder von Lehrern eingesammelt, kontrolliert, verwaltet und wieder ausgegeben werden.
Im Schuljahr 1997/98 können Schulen bis 5%, ab dem Schuljahr 1998/99 bis zu 10% ihres Schulbuchbudgets für andere Unterrichtsbehelfe ausgeben. Auch wenn die Lehrmittel dann nicht in das Eigentum der Schüler übergehen, soll offenbar auch dafür ein Selbstbehalt eingehoben werden. Wie dieser Selbstbehalt nun berechnet werden soll, vor allem, wenn diese Beträge erst während des Jahres ausgegeben werden, haben vermutlich die Erfinder des Selbstbehaltes selbst noch nicht verstanden.
Wie ginge es einfacher?
Hier nur eine Idee - vermutlich gibt es viele:
l Reduktion des Budgetansatzes pro Schüler um x%.
l Ausgabe bestimmter (kurzlebiger?) Bücher wie bisher im Rahmen der Schulbuchaktion durch die Schule an die Schüler.
l Kein Einkassieren eines Selbstbehalts.
l Die Schüler werden verpflichtet, die restliche, in der Schulbuchkonferenz beschlossenen Bücher selbst zu kaufen. Damit entsteht automatisch ein Markt für gebrauchte Bücher.
l Durch die Weitergabe der Schüler in eigener Verantwortung werden Bücher wahrscheinlich eher geschont.
l Eine Bücherlade erübrigt sich.
2. Krankenscheine
Muß hier wohl nicht diskutiert werden, belastet aber die Schulverwaltung.
3. Aufnahmeprüfung neu:
Nur einige Punkte aus den Erfahrungen des letzten Schuljahres:
l Vorerst keine klaren Regelungen für Hauptschulen ohne leistungsdifferenzierten Unterricht.
l Ebenso keine Regelungen für die manigfaltigen Schulversuche.
l Chaos bei den Schulbesuchsbestätigungen: Hauptschüler bringen Bestätigungen, Gymnasiasten müssen auf ihre Zeugnisse warten. Manche bringen trotzdem Schulbesuchsbestätigungen. Eine Reihung kann erst nach Übergabe aller Bestätigungen und Zeugnisse, somit erst in den Ferien stattfinden.
l Das führte zu verständlichen Mehrfachanmeldungen an mehreren Schulen, diese wieder zu realitätsfernen (aufgeblähten) Anmeldezahlen und damit verbundenen Abweisungen. Im September fehlte plötzlich eine beträchliche Anzahl von Schülern.
l Es ist ein Zeichen von mangelnder Professionalität, es ist auch unzumutbar für alle Beteiligten. (Schüler, Eltern, Schulen), wenn Schüler/Eltern/Schule erst im September die endgültigen Aufnahmezahlen wissen. So ist eine realistische Kapazitätsplanung nicht mehr möglich.
l Die Bestimmungen über die Reihungen gehen von einer realitätsfremden Gleichwertigkeit von Hauptschul- und AHS-Zeugnissen aus: ist ein Gut in Deutsch in einer Hauptschule wirklich gleichwertig einem Gut eines Gymnasiums? Die Note kann aber über Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheiden.
l An einer Schule mußten mehr als 100 Kandidaten geprüft werden, obwohl schon klar war, daß nur weniger als 10 aufgenommen werden konnten.
Anstatt vor der Einführung des neuen Verfahrens mit Praktikern aus dem Schulbereich zu sprechen bzw. das neue Verfahren an ein paar Schulen zu erproben, wurde es flächendeckend eingeführt. Nun, zu Beginn des Schuljahres 1997/98 wurde der Auftrag erteilt, nachträglich den Ablauf wissenschaftlich zu untersuchen!
4. Aufzeichnungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
Der bürokratische Aufwand ist bei konsequenter Durchführung riesig.
5. Unverständliche Abrechnung des Mehrdienstleistungen
In der Wirtschaft ist es allgemein üblich, Mehrdienstleistungen entweder pauschal oder auf den einzelnen Anlaßfall bezogen abzurechnen. Beide Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile:
l Das pauschale Verfahren spart Verwaltungskosten, birgt aber die Gefahr von Ungerechtigkeiten
l Das individuelle Verfahren ist möglichst gerecht, erlaubt eine korrekte Projektabrechnung und Kostenstellenzuordnung, ist aber recht verwaltungsaufwendig. Automatisierte Zeiterfassungssysteme helfen häufig, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
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In der Schule wird die Arbeitszeit der Lehrer nach Unterrichtsstunden, gewichtet mit Faktoren der Lehrverpflichtungsgruppen, berechnet5. Diese effektiv in neun Monaten geleisteten Stunden werden pauschal verteilt über 10 Monate ausbezahlt6. Entfallen nun Stunden wegen Krankheit, aber auch wegen des Besuches von Fortbildungsveranstaltungen oder wegen der Betreuung von Schülern bei einer mehrtägigen Schulveranstaltung, werden diese Stunden einzeln herausgerechnet. Alle Details hier darzustellen, würde den Rahmen sprengen. So wird beispielsweise ein Unterschied gemacht, ob am Anfang oder am Ende des Stundenentfalls freie Tage liegen, ob ein Sprechtag in der Mitte liegt usw. Das prinzipielle Problem ist darin sehen, daß durch ein Flut an Regelungen der Versuch gemacht wird, zwei verschiedene Systeme (pauschal/individuell) zu mischen.
Als Lösung ist dem Vernehmen nach geplant, jede Stunde einzeln abzurechnen. Durchaus korrekt und gerecht; an die Stelle der Einsparungen tritt aber dann die Forderung nach einem eigenen Dienstposten zur Abrechnung der Stunden.
Die Liste kann (leider) ohne Schwierigkeiten fortgesetzt werden.
Anhang D: Werteinheitenproblematik
Schulen erhalten ein Zuweisung an Lehrerwochenstunden (Werteinheitenkontingent), das ursprünglich mit der Gleichwertigkeit der Ausbildung in allen Bundesländern motiviert wurde und auf der Basis der Schülerzahlen errechnet wurde. Aus Ersparnisgründen wurden diese pädagogische begründeten Maßzahlen immer wieder herabgesetzt, sodaß heute an einigen Schulen die Erfüllung des gesetzlichen und pädagogischen Auftrages in Frage gestellt ist und die Sicherheit der Schüler (zum Beispiel durch zu große Werkstätten- oder Laborgruppen) gefährdet ist.
Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren die Schulen zur rechtswidrigen Klassengrößen gezwungen. Der § 71 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) legt die Klassenschülerhöchstzahl mit 30 fest und gestattet die Überschreitung von 30 nur, wenn dies zur Vermeidung von Abweisungen notwendig ist. Die Juristen des BMUkA haben nun argumentiert, daß das Zusammenlegen von beispielsweise zwei dritten Jahrgängen zu einem Jahrgang mit 33 Schülern jene Werteinheiten bringen würde, die die Führung eines weiteren ersten Jahrganges ermöglichte. Diese Vorgangsweise wurde am 2. Juli 1997 durch ein Gutachten7 der Personanlvertretungsaufsichtskommission (PVAK) beim Bundeskanzleramt als rechtswidrig erkannt. Es ist auch nicht einzusehen und widerspricht den Grundprinzipien unserer Verfassung, daß die gesetzliche Beschränkung des § 71 SchOG (zu deren Änderung eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat notwendig wäre) durch einen einfachen Erlaß aufgehoben oder umgedeutet werden kann. Da aber jahrelang Klassen mit mehr als 30 Schülern geführt worden sind, ist die Berechnungsgrundlage für die Werteinheitenzuteilung falsch. Ebenso fehlt im Berechnungsmodell die Berücksichtigung der schülerzahlenunabhängigen Fixkosten wie Kustodiate usw. Richtigerweise muß zuerst der Bedarf entsprechend den Erfordernissen des Lehrplanes ermittelt werden. Dazu zählt auch ausreichender Freiraum zur Gestaltung von Freigegenständen.
Zusammenfassung
l Die derzeitige Werteinheitenzuweisungen haben bereits zu einer dramatischen Verschlechterung des Ausbildungsangebotes geführt.
l Eine weitere Kürzung der Werteinheitenzuweisung führt dazu, daß die körperliche Sicherheit der Schüler im Werkstätten- und Laborunterricht nicht mehr gewährleistet ist bzw. daß Pflichtgegenstände nicht mehr besetzt werden können.
l Eine korrekte Berechnung des tatsächlichen Bedarf ist fällig!
Anhang E: Personal
Um an einer HTL fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterricht erteilen zu dürfen, ist gesetzlich ein Mindestmaß an beruflicher Praxis vorgeschrieben. Für einen Diplom-Ingenieur sind das beispielsweise 4 Jahre Berufspraxis nach Erwerb des Diploms. Ideal sind Techniker, die beispielsweise nach 10 Jahren Berufstätigkeit ihre Erfahrungen in den Unterricht einbringen und womöglich weiterhin an Projekten von Gewerbe und Industrie mitarbeiten. Der hohe Ausbildungsstand der Absolventen ist nicht zuletzt mit diesem Praxisbezug begründet. Bisher hat der Staat die Erfahrung dieser Lehrer dadurch berücksichtigt, daß er deren vorherige Dienstzeiten ganz oder teilweise angerechnet hat (Vordienstzeiten). Auf jeden Fall einmal jene vier Jahre, die ja als Anstellungserfordernis gelten!
Im Zuge des Sparpaketes wurden die Vordienstzeiten weitestgehend gestrichen. Derzeit erfolgt die Einstufung neuer Lehrer in die 2. Gehaltsstufe, unabhängig von der Berufspraxis. Somit werden nicht einmal die geforderten vier Praxisjahre berücksichtigt! Um beim Beispiel des Diplom-Ingenieurs zu bleiben, heißt das in Zahlen, daß ein Aufnahmewerber derzeit mit 22.832 Schilling pro Monat (brutto) rechnen muß. Gerade in den für die Schulen wichtigen, zukunfträchtigen Berufssparten (zum Beispiel EDV) wird es damit extrem schwierig, Bewerber an die Schulen zu binden. Es hat de facto die Wirkung eines Aufnahmeverbots.
Bei diesen Einstufung werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit jene bewerben, die von ihren Firmen verabschiedet worden sind oder die aus jenen Branchen kommen, die keine Zukunft mehr haben. Dem Vernehmen nach ist sogar die Aufnahme von Lehrkräften ohne Berufspraxis geplant - wie paßt zu der geforderten Qualität der Ausbildung?
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